Schweickert fordert Verbleib in Landesmaßnahmenplan
Beinahe 10.000 Fahrzeuge walzen sich täglich mitten durch Mönsheim. Bis zum Jahr 2040 soll diese Zahl
nach aktuellen Prognosen gar bis auf 12.800 Fahrzeuge anwachsen. Schon seit vielen Jahren befindet sich
deshalb der Bau einer Ortsumgehung nicht nur in der örtlichen Diskussion, sondern auch auf dem Radar der
Landesregierung. Nach deren aktuellen Angaben stehen der Planungsbeginn und der Bau der Ortsumfahrung
jedoch in den Sternen, teilt nun der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert mit. Nachdem
2020 noch ein „Planungsbeginn nachrangig ab 2025“ geplant war, lässt sich ein Planungsbeginn derzeit
aufgrund „der Vielzahl der zu planenden Bundes- und Landesmaßnahmen“ nicht terminieren, so
Verkehrsminister Winfried Hermann in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/7843) des
Enzkreisabgeordneten. Darüber hinaus müsse man davon ausgehen, dass die ursprüngliche Kostenschätzung
von 2,97 Mio. Euro insbesondere bei Umsetzung einer Tunnelvariante nicht realistisch sei. Vielmehr müsse
„von weit höheren Kosten“ ausgegangen werden. Allgemein zeichne sich ab, dass sich „die
Variantenuntersuchung für eine Ortsumgehung Mönsheim schwierig gestalten wird, da für die
Ortsumfahrung möglicherweise ein Tunnel sowie Gebäudeabbrüche erforderlich werden“, erklärt der grüne
Minister weiter. Auf die Frage, ob der Bau der Ortsumfahrung aus seiner Sicht weiterhin notwendig ist, ging
er wiederum nicht ein.
Schweickert fürchtet deshalb, dass das Projekt künftig auf Eis gelegt werden soll, drängt seinerseits aber
wiederum darauf, dass die Ortsumgehung in jedem Fall weiterhin Bestandteil des Maßnahmenplans
Landesstraßen bleibt. „Die absehbaren Schwierigkeiten bei Kosten und Planung können nicht darüber
hinwegsehen lassen, dass die Mönsheimer Ortsdurchfahrt bereits heute hochbelastet ist und der Verkehr
voraussichtlich noch einmal deutlich zunimmt. Deshalb darf der Bau einer Ortsumfahrung keinesfalls aus
dem Blick geraten“, macht sich der Enzkreisabgeordnete für das Projekt stark. Dies gelte umso mehr, als
dass das Verkehrsministerium über die bisherigen Maßnahmen hinausgehende verkehrsrechtliche
Anordnungen ausschließt. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot sei beispielsweise nicht möglich. Dies stehe dem
Widmungszweck der dortigen Landesstraße L 1134 als überörtliche Verbindung zuwider. Zur
Gefahrenabwehr sei dort die innerörtliche Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt worden.
Anders als die Mönsheimer Ortsumfahrung treibt das Verkehrsministerium jedoch den Ausbau der A 8-
Anschlussstelle Heimsheim und der L 1134 bis zum Gewerbegebiet „Am Dieb“ voran. Hier sollen
voraussichtlich noch in diesem Jahr die Vorzugsvariante festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen
werden. Aus Sicht Schweickerts spricht jedoch auch dies dafür, eine Mönsheimer Ortsumfahrung weiter
vorzusehen, denn „Mönsheim droht sonst umso mehr, zum Flaschenhals im Verkehrsnetz zu werden“, meint
der Liberale.