Schweickert: „Freue mich, dass meine Haltung nun bestätigt wurde – 800 qm-Regelung ist nicht haltbar!“

Zu den heutigen Meldungen der dpa zu den Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, des Hamburger Verwaltungsgerichts sowie der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete des Enzkreises und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ich habe die starre 800 qm-Regelung von Beginn an für falsch gehalten und klargemacht, dass diese eine massive Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung für große Einzelhändler darstellt. In dieser Haltung haben mich auch viele betroffene Unternehmer, wie bei einem Vor-Ort-Termin in einem Möbelhaus, bestärkt. Für mich war dabei völlig klar, dass eine solche pauschale Grenze nicht zu begründen und deshalb auch nicht haltbar war. Beide Gerichtsurteile haben meine Auffassung dabei vollumfänglich bestätigt: Weder wurde in der baden-württembergischen Verordnung eindeutig festgelegt, dass eine Abtrennung verboten ist, noch steht diese dem Gesundheitsschutz entgegen. Es ist ein Armutszeugnis für die grün-schwarze Landesregierung, dass ihr dies erst durch ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen klargemacht werden muss und sie sich zuvor allen Argumenten wider besseren Wissens verschlossen hat.“

Infolge des Gerichtsurteils hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses bekanntgegeben, dass die entsprechende Corona-Verordnung des Landes angepasst werden soll und die vom Gericht erlaubte Abtrennung eines Bereichs von 800 qm-Verkaufsfläche erlaubt werden soll. „Nach dem Urteil des hiesigen Verwaltungsgerichts ist diese Entscheidung des Ministeriums die einzig richtige“, so der Ausschussvorsitzende. Gleichzeitig ist für ihn die Abtrennung eines Verkaufsbereichs aber auch nur eine Minimallösung, die Gefahr läuft ebenfalls gekippt zu werden. „Die Argumente aus dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das jede Begrenzung der Verkaufsfläche für unzulässig erklärt hat, lassen sich meiner Ansicht nach auch auf Baden-Württemberg übertragen. Insbesondere meine Auffassung, dass dem Infektionsschutz in größeren Geschäften mindestens genauso gut gedient sei, wie in kleinen Läden, wurde dort vollkommen bestätigt“, erklärt Schweickert. Deshalb sei es weiterhin notwendig, über ein vollständiges Ende der Quadratmeter-Grenzen zu sprechen. Ein möglicher Kompromiss wäre seiner Ansicht nach, die Behörden vor Ort darüber entscheiden zu lassen, ob eine Begrenzung der Verkaufsfläche tatsächlich notwendig ist, oder ob darauf verzichtet werden kann. „Viele Geschäfte in den kleineren Städten und Gemeinden entwickeln weder die gefürchtete Sogwirkung, noch liegen sie überhaupt in den Ortskernen. Große Fachmärkte in den Gewerbegebieten würden nur in wenigen Fällen große Menschenansammlungen hervorrufen, sodass dort eine Entscheidung von Fall zu Fall ermöglicht werden sollte“, schlägt der Liberale vor.

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