Schweickert fordert trotzdem Gespräche über Änderungsmöglichkeiten

Der FDP-Enzkreisabgeordnete und Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert
fordert das Landratsamt dazu auf, Gespräche mit dem Regierungspräsidium und dem
Landesverkehrsministerium aufzunehmen, um nach Möglichkeiten zu suchen, noch Änderungen an den
Planungen zum Ausbau der K 4569 und des zugehörigen Radwegeneubaus vorzunehmen. „Ich sehe die
Planungen in der jetzigen Form kritisch, sehe aber auch, dass größere Änderungen nur unter Inkaufnahme
großer Zeitverluste und vermutlich auch finanzieller Lasten für den Kreis möglich sind. Das Landratsamt
sollte deshalb ausloten, was noch machbar ist, ohne das Planfeststellungsverfahren komplett neu aufrollen zu
müssen. Das Verkehrsministerium des Landes sollte wiederum aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen
Planoptimierungen noch möglich sind, ohne die schon bewilligten Fördergelder zu verlieren“, so
Schweickert. Der Enzkreisabgeordnete hatte selbst vor einiger Zeit im Rahmen eines Vor-Ort-Termins an
der Kreisstraße zwischen Mönsheim und Flacht die Situation in Augenschein genommen und insbesondere
die Planungen zum Neubau des Radwegs zwischen der L 1134 und der K 4569 kritisch betrachtet. Eine
anschließende an das Landesverkehrsministerium gerichtete Kleine Anfrage (Drucksache 17/6520) macht
nun jedoch wenig Hoffnung auf größere nachträgliche Änderungen an dem bereits planfestgestellten Projekt.


So sei nach Angaben des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann beispielsweise eine getrennte
Betrachtung des Ausbaus der Kreisstraße und des Radwegeneubaus nicht möglich, da der
Planfeststellungsbeschluss nun einmal beide Maßnahmen umfasse. Eine Änderung der Radwegführung auf
eine südlicher gelegene Route, wie sie unter anderem Schweickert bevorzugen würde, wäre wiederum eine
wesentliche Änderung der Planfeststellung, was eine erneute Durchführung des Verfahrens unumgänglich
machen würde. Sollte sich der Enzkreis doch für eine solche Variante entscheiden, wären jedoch auch die
bereits bewilligten Zuwendungen von zusammengefasst rund 3,5 Millionen Euro verloren. „Würde das
Planfeststellungsverfahren noch einmal neu aufgerollt, würden wir nicht nur viel Zeit verlieren, sondern
laufen auch Gefahr, dass die Kosten trotz möglicher Einsparungen durch Umplanungen am Ende weiter
steigen. Bis zur nächsten Sitzung des Kreistags soll zudem bereits die Vergabe der Aufträge abgeschlossen
sein. Es kämen also möglicherweise auch Schadenersatzansprüche auf den Kreis zu. Schließlich müsste auch
die Landesförderung neu beantragt werden. Angesichts dessen, dass der ursprüngliche Planungsbeschluss
des Kreistags bereits im Jahr 2015 erfolgte, sollten wir das Projekt langsam zum Abschluss bringen und uns
darauf beschränken, Verbesserungen in kleinem Rahmen einzubringen“, so Schweickert.


Fraglos sei jedoch, dass der gesamte Ablauf zum Ausbau der K 4569, inklusive einer Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss und Enteignungen für den Kreis kein Glanzstück gewesen sei. In Zukunft müsse
der Kreistag Ausbauplanungen frühzeitig kritisch unter die Lupe nehmen. Insbesondere die
Inanspruchnahme von Flächen in Naturschutzgebieten zugunsten von neuen Radwegen müsse kritisch
betrachtet werden, wenn es nahegelegene Alternativrouten gebe, regt der Liberale an