Covid-19 kann für bestimmte Berufsgruppen als Berufskrankheit anerkannt werden
Covid-19 kann für Beschäftige, die „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig [sind] oder durch andere Tätigkeiten der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt“ waren als Berufskrankheit eingestuft werden. Dies teilte das baden-württembergische Justizministerium auf eine Anfrage (Drucksache 16/9318) des FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert mit. Bundesweit seien bis zum 20. November 19.517 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 eingegangen, von denen 12.837 bereits anerkannt worden seien. „Es ist richtig, dass Beschäftigte in besonders gefährdeten Berufszweigen einen zusätzlichen Schutz durch die Einordnung von Covid-19 als Berufskrankheit erhalten können. Die Unfallversicherungen sollten sich an dieser Stelle kulant zeigen“, begrüßt Schweickert die Regelung.
Auch eine Einordnung als Arbeitsunfall sei möglich, wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz und Erkrankung zu vermuten sei. Dies gelte beispielsweise für Beschäftigte in Großraumbüros, der Fleischindustrie, der Landwirtschaft oder der Gastronomie. Demnach seien bisher 9.429 Meldungen eines Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit der Krankheit bei den Unfallversicherungen eingegangen. Als Arbeitsunfall gelte die Krankheit allerdings nur dann, wenn die Fallzahlen in einer Branche gering seien, ansonsten werde von einer „Allgemeingefahr“ ausgegangen und somit keine Kosten vom Unfallversicherungsträger übernommen.
Probleme sieht Schweickert wiederum in einem anderen Feld aufkommen. Denn Versicherungsleistungen aus Betriebsschließungsversicherungen werden auf die November- und Dezemberhilfen, die im Zuge des „Lockdown light“ beschlossen wurden angerechnet. „Insbesondere Versicherungsleistungen, die erst nach Beantragung der Novemberhilfe bewilligt und ausgezahlt werden, können für einige Betriebe zum Bumerang werden, da sie im Rahmen einer Schlussabrechnung auf die staatliche Hilfe angerechnet werden. Ich fürchte, dass viele Betroffene dies vergessen, plötzlich größere Summen zurückzahlen müssen und dadurch schließlich unerwartet erneut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, so die Befürchtung des Liberalen. Deshalb sei es wichtig, dass gegebenenfalls auch die für die Beantragung der Novemberhilfen zuständigen Steuerberater frühzeitig darauf aufmerksam machten und dafür sorge trügen, dass Rücklagen gebildet werden.