Drehfunkfeuer bei Wöschbach könnte Windkraft im nordwestlichen Enzkreis einschränken
Ganze 514 Hektar Windkraft-Potenzialfläche sieht der Regionalverband Nordschwarzwald nach aktuellen Stand auf dem Gebiet der Gemeinde Königsbach-Stein. Auch eine Potenzialanalyse der Gemeinde selbst hatte Ende Juli ein Potenzial für bis zu 20 Anlagen im Nordwesten des Enzkreises ergeben. Die Genehmigung der Anlagen könnte sich jedoch in der Praxis komplizierter erweisen, als bisher öffentlich bekannt, teilt nun der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert mit Blick auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drs. 17/5305) durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit. Grund für Schweickerts Annahme ist das bei Wöschbach befindliche Doppler-Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung.
Um dieses herum müssen die beiden betroffenen Regionalverbände Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald nicht nur einen Vorsorgeabstand von 3 km beachten, in dem keine Windenergieanlagen zulässig sind, sondern auch einen Anlagenschutzbereich im Umkreis von 7 km, innerhalb dessen die Genehmigung von Anlagen nur nach Einzelfallprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) möglich ist. „Im Enzkreis betrifft dies damit nicht nur die komplette für Königsbach-Stein in Betracht gezogene Fläche von 514 ha, sondern zusätzlich auch 36 ha in Remchingen und 30 ha in Neulingen. Inwiefern das BAF Anlagen in diesem Bereich tatsächlich genehmigen würde, wagt allerdings selbst die Landesregierung trotz Änderungen der Beurteilungsmethodik zugunsten der Windkraft nicht abschließend zu prognostizieren. Besonders die sehr weitgehenden Pläne, die bereits im Königsbach-Steiner Gemeinderat vorgestellt wurden, stehen damit auf wackeligen Füßen“, betont Schweickert die Unsicherheiten bei der Windkraftplanung rund um das Drehfunkfeuer.
Schon vor wenigen Wochen hatte der liberale Abgeordnete empfohlen, zunächst einmal die endgültige Ausweisung der Windvorranggebiete durch den Regionalverband Nordschwarzwald abzuwarten, bevor man eigenständige Planungen vorantreibe. Er selbst geht weiterhin davon aus, dass die Windkraft-Flächen auf dem Gemeindegebiet noch verkleinert werden. „Aktuell sind 15 Prozent der Gemeindefläche als Potenzialfläche ausgewiesen. Im ganzen Verbandsgebiet sind es nur 6 Prozent, die schließlich auf die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent heruntergebrochen werden sollen. Schon daran wird deutlich, dass Königsbach-Stein aktuell deutlich überdurchschnittlich betroffen ist. Gleichzeitig ist der Regionalverband verpflichtet, eine Prognose über die Luftverkehrskonformität der Windpotenzialflächen aufzustellen. Sollte diese negativ ausfallen, können die Flächen nicht als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Man tut also gut daran, das abschließende Urteil des Regionalverbands abzuwarten“, gibt Schweickert weiter zu bedenken.
Selbst eine positive Prognose sei noch dazu keine Garantie auf eine tatsächliche Genehmigung einzelner Windenergieanlagen, ein eigenständiges Vorpreschen also mit großen Risiko behaftet.