Enzkreisabgeordneter übt scharfe Kritik an Novelle des Infektionsschutzgesetzes

„Verfahren ist rechtsstaatlichem Handeln nicht angemessen“

Mit scharfer Kritik reagiert der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert auf die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes zur Umsetzung der sogenannten „Bundesnotbremse“. „Monatelang ging es um regional differenzierte Maßnahmen bis auf die Ebene der Landratsämter und um angemessene Beteiligung der Parlamente und nun soll durch ein kurzfristig durchgepeitschtes Gesetz der Bund die Möglichkeit erhalten, über den Verordnungsweg in den bisherigen Kompetenzbereich der Länder einzugreifen. Die bisherigen Überlegungen und die gewählten Landtage spielen offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr“, zeigt sich Schweickert erbost. Er unterstütze deshalb die Forderung nach einer Sondersitzung des Landtags zur Debatte über die geplante Novelle. Außerdem bedürfe das Gesetz einer eindeutigen Zustimmung des Bundesrats. „Die große Koalition in Berlin kann nicht einfach so darüber hinwegsehen, dass hier ein massiver Eingriff in den Hoheitsbereich der Länder geplant ist, der einer umfassenden Diskussion bedarf. Die GroKo darf die Länderkammer nicht einfach überstimmen, wenn diese nicht zustimmen sollte. Dieses Eilverfahren ist rechtsstaatlichem Handeln nicht angemessen“, so der Liberale weiter.

Das Argument, dass angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen rasch gehandelt werden müsse, werde offenkundig nur vorgeschoben, denn bereits jetzt hätten die Länder alle Möglichkeiten um der Pandemie Einhalt zu gebieten. Einige hätten dies bisher mit mehr Erfolg als andere erreicht. Dies dürfe jedoch nicht zu dem Trugschluss führen, dass plötzlich nur der Bund als Retter auftreten könne. „Wenn selbst der baden-württembergische Sozialminister erklärt, dass mit den geplanten Bundesregeln keine substanziellen Änderungen auf die bisherigen Regelungen in Baden-Württemberg zukommen, muss man sich schon die Frage stellen, ob das überstürzte Handeln des Bundes nach der Pleite bei der Osterruhe wirklich notwendig ist, nur um bundeseinheitliche Regelungen zu finden. Dem Virus ist egal, ob die Regeln überall gleich sind. Wichtig ist, dass sie wirksam sind!“, meint Schweickert. Deshalb müssten auch weiterhin Differenzierungen erlaubt sein, die Rücksicht auf das lokale Infektionsgeschehen nähmen.

Zudem setze auch die Bundesnotbremse allein auf den Inzidenzwert als entscheidenden Faktor, ohne dabei die Impfquote oder die Auslastung des Gesundheitswesens einzubeziehen. Besonders im Enzkreis habe sich in den vergangenen Tagen erwiesen, wie problematisch dieser alleinige Fokus sei. „Vor Ostern fällt der Enzkreis unter die Notbremse. Kaum wird über die Feiertage weniger getestet, sinkt der Enzkreis wieder unter den Grenzwert und schon ist Ostern vorbei, steigen die Zahlen wieder. Hieran wird deutlich, dass wir konsistentere Zahlen brauchen, die nicht nur davon abhängig sind, wie viel überhaupt getestet wird“, zeigt der Enzkreisabgeordnete die Problematik auf. Die Pandemie dürfe endlich nicht mehr nur kurzfristig gedacht werden, sondern erfordere endlich auch langfristige Strategien und mehr Planbarkeit. Dies sei man den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen aber auch den Unternehmen schuldig.