Novelle des Kommunalabgabengesetzes muss Interessen von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern in Einklang bringen – Erschließungsbeiträge müssen vorhersehbar sein
Nachdem die Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Entwurf vorliegt und eine diesbezügliche Anhörung ebenso bereits stattgefunden hat, geht der FDP-Landtagsabgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert davon aus, dass diese Novelle im Laufe des Herbsts in einem Gesetzespaket ins Parlament eingebracht wird. Dabei geht es neben der Verankerung der Möglichkeit von Zusatzbezeichnungen für Gemeinden und Ortsteile sowie Änderungen der Gemeindeordnung bezüglich Eigenbetrieben insbesondere um die Festlegung einer 20-Jahres-Frist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
„Gerade das Thema der Erschließungsbeiträge erregt immer wieder die Gemüter, insbesondere wenn sie erst nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten erhoben werden“, so Erik Schweickert, der die Diskussion darüber auch aus seinem Wahlkreis kennt. Dabei erteilt der liberale Abgeordnete, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist, der von einigen Interessensgruppen erhobenen Forderung einer Abschaffung von Erschließungsbeiträgen eine klare Absage. Schließlich stellen die Erschließungsbeiträge nicht nur eine wichtige kommunale Finanzquelle dar, sondern die damit finanzierten Erschließungen auch einen Mehrwert für die Besitzer der Grundstücke.
„Eine Beteiligung der Anlieger an der Erschließung ist richtig. Die Kosten müssen aber vorhersehbar und planbar sein. In einem Neubaugebiet weiß man das von vorneherein. Wenn jedoch beispielsweise 30.000 Euro Erschließungskosten für eine jahrzehntealte – und für den Laien vollkommen erschlossene und ausgebaute – Straße im Nachhinein auf einen Grundstückseigentümer ohne Vorwarnung zukommen, ist das nicht in Ordnung“, so der Enzkreisabgeordnete.
Auf Grund der Sprengkraft des Themas hat Schweickert eine Berichtsanfrage an die Landesregierung gestellt (Drucksache 16/8700), so dass sich die Abgeordneten, die dieses Thema federführend bearbeiten, ein Bild von den Vorschlägen der Landesregierung machen können. Beispielsweise hatte er nach der durchschnittlichen Höhe der Erschließungsbeiträge pro Quadratmeter in Baden-Württemberg oder die absolute Höhe der Erschließungsbeiträge in Baden-Württemberg in den letzten 5 Jahren gefragt, um abschätzen zu können, inwieweit eine zeitliche Befristung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu Einnahmeverlusten bei den Kommunen führt.
Dazu ist am heutigen Freitag von der Landesregierung die Bitte einer Fristverlängerung zur Beantwortung der Fragen bis 16.10.2020 gekommen, da die abgefragten Informationen der Landesregierung überraschenderweise gar nicht vorliegen. Deshalb haben die Regierungspräsidien nun bei den Kommunen nachgefragt. „Selbstverständlich habe ich dem Wunsch nach Fristverlängerung sofort und gerne zugestimmt. Denn auch ich halte es für ein Unding, wenn die Kommunalverwaltungen in der Urlaubszeit mit einer Frist von nur 4 Tagen der Landesregierung eine Rückmeldung geben müssen, insbesondere wenn die zuständigen Personen gerade in Urlaub sind“, so Schweickert, der selbst nach Rückmeldungen von Bürgermeisterämtern eine solche Fristverlängerung ins Spiel gebracht hatte. „Allerdings werte ich es schon als ein Armutszeugnis, wenn die grün-schwarze Landesregierung ein Gesetz zu Erschließungsbeiträgen ins Parlament einbringen will, und dann noch nicht einmal die einfachsten Fragen selbst beantworten kann“ so Schweickert abschließend.
Hintergrundinformation „Erschließungsbeiträge“:
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind dazu verpflichtet, die Kosten für die Erschließung von Neubaugebieten auf die Anlieger umzulegen. D.h., Kosten für Straßenbau, Leitungsbau, Beleuchtung, etc., werden nicht von der Allgemeinheit gezahlt, sondern von den Anliegern. Diese Erschließungsbeiträge können schnell mehrere zehntausend Euro betragen.
Prinzipiell gilt dies für Straßen, die „erstmals endgültig fertiggestellt“ sind. Die große Diskussion ist nun, wann eine Straße „erstmals endgültig fertiggestellt“ ist. Dabei gibt es Fälle, wo dies unstrittig ist, bspw. Neubaugebiete. Dann gibt es aber auch Straßen, die seit vielen Jahren für die Benutzung freigegeben sind, die aber niemals fertiggestellt sind, bspw. weil eine Beleuchtung fehlt oder der Bordstein noch nicht gesetzt wurde („Bestandsstraßen“). Und dann gibt es Fälle, bei denen die Straße seit Jahrzehnten besteht und genutzt wird, diese aber nie als fertig gestellt erklärt wurde, obwohl sie es nach „objektiven Kriterien“ (wenn es denn solche gibt) wohl so ist.
Die Herausforderung ist, dass die Kosten für die Erschließung oft nicht klar sind und für Anwohner nicht ersichtlich ist, ob dort noch Kosten kommen oder welche Gegenleistung sie dafür erhalten. Teilweise ist es wohl der Fall, dass Jahrzehnte oder gar nach über 100 Jahren nach Fertigstellung von Straßen noch mehrere zehntausende Euro an Beiträgen erhoben werden. Dies ist oft nicht vorhersehbar.
Ebenso gibt es wohl ausführliche Diskussionen, ob eine Straße fertiggestellt ist oder nicht. Dies führt dann zu historischen Recherchen, seit wann solche Straßen existieren und Diskussionen um Nachweispflichten etc. Hier sind dann auch Aspekte wie Informationsfreiheit, Nachweispflicht, etc. betroffen. Das sind „Nebenkriegsschauplätze“, die aus der eigentlichen Auseinandersetzung um die Erschließungsbeiträge folgen.