Schweickert begrüßt Änderungen am Wasserschutzkonzept nach erster Offenlage, bleibt aber bei Ausführungen zu Geräuschbelastungen der Anwohner skeptisch

Es soll möglichst schnell gehen. Zweite Offenlage inkl. der bei der ersten Offenlage noch vergessenen Verkehrsuntersuchung, Erörterungstermin und Planfeststellungsbeschluss noch im Jahr 2024: So erhofft sich das Landesverkehrsministerium im Optimalfall den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zum vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern, teilt der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert mit. „Ein zügiger Abschluss des Verfahrens wäre aufgrund der verkehrstechnischen Bedeutung einer durchgängig vierstreifig ausgebauten B 10 mehr als wünschenswert. Allerdings dürfen die Belange betroffener Anwohnerinnen und Anwohner darunter keinesfalls leiden. Der Planfeststellungsbeschluss muss die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Ich werde deshalb mit Argusaugen auf die Neuberechnung des Schallgutachtens und die Planänderungen schauen, um etwaige Ungereimtheiten aufzudecken“, zeigt sich Schweickert zugleich positiv als auch mahnend gestimmt. Der Enzkreisabgeordnete wollte rund zwei Jahre nach dem Neustart des Verfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wissen, wie der aktuelle Stand aussieht und welche Änderungen sich nach der ersten Offenlage an der Planung ergeben. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/4672) des Liberalen erklärt Verkehrsminister Winfried Hermann nun nicht nur, dass das Verfahren möglicherweise schon im kommenden Jahr abgeschlossen werden könnte, sondern auch, dass nach der ersten Offenlage Planungsanpassungen insbesondere im Bereich des Wasserschutzes notwendig geworden sind. Man habe zwar auch das schalltechnische Gutachten nochmals mit neuen Verkehrszahlen nachgerechnet, daraus hätten sich jedoch keine neuen Betroffenheiten ergeben. Auch der Trassenverlauf sei aufgrund des Ausbaus im Bestand praktisch in Stein gemeißelt. Maßgebliche Änderungen im Vergleich zum bisher bekannten Plan seien nur im Bereich des Wasserschutzes erforderlich. Hierzu arbeite man eng mit den Stadtwerken Pforzheim zusammen. Konkret geht es dabei nach Angaben Hermanns um die Erstellung eines neuen Havarie- und Schutzkonzeptes zum Schutz der Trinkwasserbrunnen während des Ausbaus und des Betriebs der B 10, Anpassungen an der Straßenböschung zur Gewährleistung des Mindestbrunnenabstandes von 10 Metern im Bereich des Brunnen 4ö und um eine Umplanung der vier vorgesehenen Kleintierdurchlässe zur Verhinderung von Abflüssen in die Brunnenbereiche. Maßnahmen, die auch Schweickert begrüßt. „Es ist gut, dass die bereits von Anfang an geplanten umfangreichen Wasserschutzmaßnahmen an der B 10 noch einmal einer Prüfung unterzogen wurden und etwaige Schwächen jetzt ausgemerzt werden. Baumaßnahmen in so wichtigen und entsprechend reglementierten Wasserschutzgebieten sind immer mit großen Herausforderungen verbunden und erfordern viel Sorgfalt. Aber schon beim A 8-Ausbau hat sich gezeigt, dass vorausschauender Trinkwasserschutz sich lohnt und effektiv Probleme an den Brunnen im Enztal verhindert. Ich bin deshalb sicher, dass auch dieses Großprojekt wie auch etwaige zukünftige Vorhaben ohne negative Folgen für das Wasserschutzgebiet im unteren Enztal durchgeführt werden können“, so der Liberale.