Schweickert fordert Bau von Lärmschutzwand an Schillbachdurchlass

Viele Millionen Euro sparen der Bund und die Autobahn GmbH durch die Niefern-Öschelbronner Bemühungen
um einen besseren Lärmschutz an der A 8, wenn es jedoch darum geht, selbst Kosten stemmen zu müssen, stellt
sich die Autobahngesellschaft quer, wirft der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert nun der
Autobahn GmbH vor. Konkret geht es dem Liberalen um den Bau einer 2,5 Meter hohen Lärmschutzwand im
Bereich des Schillbachdurchlasses. Diese hatte die Gemeinde vor einigen Jahren bei der Aufstellung ihres
Bebauungsplans zum Bau der Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn im Bereich zwischen der B 10 und der
K 4500 fest vorgesehen und deren Bau mit dem damals noch zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe
vereinbart. Auf Nachfrage habe ihm die Autobahn GmbH jedoch in der letzten Sitzung des Projektbegleitkreises
erklärt, dass die Lärmschutzwand aktuell nicht mehr vorgesehen sei. „Da die Lärmschutzwälle im Bereich des
Schillbachdurchlasses aus baulichen Gründen von 10 Meter Höhe auf 5 Meter Höhe abgesenkt werden müssen,
würde ohne die zusätzliche Lärmschutzwand eine rund 180 Meter lange Lücke entstehen, die eine
Trichterwirkung entfaltet. Während die Gemeinde Niefern-Öschelbronn auf der einen Seite also mit ihrem
Beharren auf besseren Lärmschutz für Einsparungen von fünf bis zehn Millionen Euro durch den ortsnahen
ökologisch nachhaltigen Wiedereinbau des Erdaushubs gesorgt hat, sind Investitionen von 250.000 Euro für
wenige Meter Lärmschutzwand aus Sicht der Autobahn GmbH jetzt also nicht mehr drin“, stört sich Schweickert
am aktuellen Vorgehen der Autobahngesellschaft.


Er habe diesbezüglich auch bereits Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium und der Autobahn GmbH
aufgenommen und erwarte, dass man die sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Verpflichtungen einhalte.
„Es kann nicht sein, dass man die positiven Aspekte mitnimmt und sich dann einen schlanken Fuß macht. Ich
erwarte, dass man sich an den Bebauungsplan hält. Die Lärmschutzwand muss also, wie zuvor mit dem
Regierungspräsidium und dem Land vereinbart, gebaut und die Kosten selbstverständlich vom Bund getragen
werden. Es kann nicht sein, dass die Gesamtmaßnahme des Ausbaus der A8 in der Enztalquerung zwar sonst
den Kostenrahmen einhält, dafür aber Lasten an die Kommunen abgewälzt werden sollen“, so Schweickert