Möglichkeiten, Vorgaben und Richtlinien für den Einsatz von Bremsschwellen an Ortseingängen bzw. Ortsausgängen in Baden-Württemberg
In vielen Orten im Enzkreis gibt es Beschwerden von Anwohnern über Lärm und hohe Geschwindigkeiten. Eine Möglichkeit zur Einbremsung des Verkehrs bieten Bremsschwellen, wie sie beispielsweise in unseren Nachbarländern Frankreich und den Niederlanden häufig eingesetzt werden. Aus eigener Anschauung weiß ich, dass diese in Letzterem sogar noch bis zu mindestens 60 km/h genutzt werden. Da es offensichtlich große Unterschiede im Einsatz gibt, wollte ich von der Landesregierung wissen, welche Regeln in Deutschland bzw. Baden-Württemberg gelten und inwiefern die Möglichkeit bestünde, diese auch hier zu größerem Einsatz zu bringen.
Meine kleine Anfrage und die Antwort des Verkehrsministeriums können Sie unter der Drucksache 16/7514 nachlesen.
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