„Ich bin erschüttert über die Einlassungen des Verkehrsamtes Enzkreis zu den City-Streifen“

Landesregierung stellt klar, dass die Beauftragung privater Firmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zulässig ist.

„Ich habe die Erwartungshaltung, dass das Landratsamt Enzkreis als Partner der Kommunen deren Anliegen konstruktiv begleitet. Und nicht von vorneherein neue Ideen ausbremst“ so der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert.

Der Abgeordnete des Enzkreises hatte sich mit einem Antrag (Drucksache 16/3050) an die Landesregierung gewandt, nachdem die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Kommunen des Enzkreises gegenüber die Einschätzung mitgeteilt hat, dass die Dokumentation von Verkehrsverstößen des ruhenden Verkehrs durch private Unternehmen (sogenannte City-Streifen) rechtlich außerordentlich problematisch sei und man dafür Staatsbedienstete einstellen müsse.

So ein Vorschlag kann nur von Jemandem kommen, bei dem der sparsame Einsatz von Steuermitteln nicht im Fokus steht. Denn viele Gemeinden in Baden-Württemberg sind zu klein, um beim Ordnungsamt eine Politesse oder ähnliches anzustellen und dann auch über einen längeren Zeitraum voll auszulasten. Auf der anderen Seite nimmt aber auch in diesen kleineren Gemeinden in letzter Zeit wildes Parken vor Schulen, an Bushaltestellen sowie zeitlich befristeten Parkplätzen immer mehr zu. Deshalb macht es schon mehr als Sinn, diesem Treiben nicht einfach nur zuzusehen, sondern diese Verstöße auch bußgeldbewährt zu ahnden.

„Als liberal denkender Mensch bin ich davon überzeugt, dass sich die Parkdisziplin dann wieder zum Besseren wendet, wenn die Regeln auch kontrolliert werden. Und deshalb wird zu Beginn einer solchen Parkraumüberwachung für die zur Überprüfung eingesetzten Mitarbeiter erstmal viel zu tun sein. Aber nach einiger Zeit wird es sich dann auch bei den neuralgischen Punkten einpendeln und ausreichen, wenn bei einzelnen Schwerpunktaktionen immer wieder einmal flexibel kontrolliert wird.“ so Schweickert

Wenn dann aber erst einmal jemand als „Ortssheriff“ eingestellt wurde, wird sich dieser mittelfristig weitere Betätigungsfelder suchen. Laut Schweickert könne es nicht sein, dass nur in Sonntagsreden die ausufernde Staatsquote kritisiert werde, an andere Stelle dann aber ohne Not staatliche Planstellen geschaffen werden, die der Steuerzahler langfristig finanzieren muss. Aus diesem Grund sei das Outsourcing der Überwachung des ruhenden Verkehrs an eine City-Streife eine effiziente und – auf Grund der flexibel zu handhabenden Einsatzkontingente – kostengünstige Alternative, um den ausufernden Parkverstößen einen Riegel vor zu schieben.

„Bei solchen Vorschlägen aus dem Landratsamt, die statt kostengünstigen Lösungen, Planstellen in den Gemeinden schaffen und dadurch die Haushalte der Gemeinden unnötig belasten werden, muss sich das Landratsamt Enzkreis nicht wundern, wenn in Zukunft von den Kommunen des Enzkreises noch weniger Kreisumlage gezahlt werden kann.“ so Schweickert.

Da die von privaten Diensten dokumentierten Verkehrsverstöße rechtlich durch die Mitarbeiter der kommunalen Ortspolizeibehörde geprüft werden, bleibt die Entscheidung, ob und gegen wen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird weiter bei der Gemeinde.

„Zum anderen entlastet so eine City-Streife unsere Polizei vor Ort im Enzkreis, die ja von der grün-schwarzen Landesregierung sowieso nur unzureichend personell ausgestattet ist. Denn es macht mehr Sinn, wenn die Polizisten Verbrechen bekämpfen, statt abgelaufene Parkscheiben mit einem Knöllchen zu versehen.“ so Schweickert. Der Landtagsabgeordnete erachtet es deshalb als absolut kontraproduktiv, wenn von Seiten der Kreisverwaltungen Maßnahmen der gemeindlichen Ortspolizeibehörden boykottiert werden, die die sowieso stark beanspruchten Polizisten entlasten.

Ebenso zeigt sich der Enzkreisabgeordnete über die Einschätzung von Verkehrsamtsleiter Müller mehr als erstaunt. Denn dieser hatte gegenüber der Pforzheimer Zeitung geäußert: „Wenn solche Streifen systematisch Verstöße aufschreiben, wird das hoheitliche Grundprinzip verletzt.“ Diese Aussage steht jedoch in krassem Widerspruch zu der nun offiziell vorgelegten Bewertung dieses Sachverhalts durch die Landesregierung. Denn das Innenministerium (CDU) hatte in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium (Grüne) genau diesen Sachverhalt des „hoheitlichen Aufgabenbereichs“ intensiv geprüft und diese Ministerien kamen gemeinsam zu dem Ergebnis, dass „die Meldung und Dokumentation von Verkehrsverstößen des ruhenden Verkehrs durch Privatpersonen sowie privaten Unternehmen zulässig ist“. „Es ist schon interessant, dass von Seiten des Verkehrsamtes im Enzkreis ein solcher Sachverhalt im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsaufgaben geprüft werden kann, während die Ministerien bei mir um Fristverlängerung zur genauen Prüfung des Sachverhalts gebeten und bekommen haben, um sich dann nach fast drei Monaten fundiert dazu äußern zu können“ so Schweickert.

Inwieweit es zielführend sei, dass ein Mitarbeiter einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde eine Äußerung von sich gibt, die zumindest implizit so verstanden werden könnte, dass man die Verkehrssünder dazu aufruft, die selbst ausgestellten Bußgeldbescheide einer Ordnungswidrigkeit durch ein Gerichtsverfahren anzufechten, müsse das Landratsamt intern klären.

Schweickert erwartet nun aber von der Spitze des Landratsamts Enzkreis öffentlich eine eindeutige Klarstellung, ob es auch weiterhin bei seiner Einschätzung der ‚Verletzung von hoheitlichen Grundprinzipien‘ bleibt und damit als untere Verwaltungsbehörde die mehrmonatige rechtliche und fachliche Prüfung des Sachverhalts durch das vorgesetzte Innenministerium weiterhin anzweifelt. Sollte man sich von Seiten des Landratsamtes jedoch nach nochmaliger Lektüre der Bewertung der juristischen Fachabteilungen der Landesregierung im Rahmen des Antrags anschließen, erwartet der Landtagsabgeordnete ab sofort uneingeschränkte Unterstützung der Kommunen des Enzkreises durch die zuständigen Sachgebiete des Landratsamtes.

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