Landesregierung bestätigt Fehleinschätzung des Landratsamts bei To-Go-Verkäufen von Vereinen abschließend

Schweickert: „Landratsamt geht mit eigenwilligem Vorgehen Risiko von Regressansprüchen ein“

Wenige Wochen nachdem das Landratsamt des Enzkreises mit seiner Einschätzung zum To-Go-Verkauf von Vereinen zurückrudern musste, bestätigt das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium gegenüber dem FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert noch einmal mit eindeutigen Worten, dass die Corona-Verordnung des Landes kein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Speisen und Getränken durch Vereine enthält. „Insbesondere besteht aus infektiologischer Sicht kein Unterschied, ob der Verkäufer ein Gewerbetreibender oder ehrenamtlicher Verein ist, solange die vorgeschriebenen Hygienevorgaben eingehalten werden“, so das Ministerium in der Antwort auf einen Antrag (Drucksache 17/8) des Enzkreisabgeordneten zur Klärung der Frage. Auch in der Bundesnotbremse werde dies analog zur Landesregelung angewendet.

„Es bleibt fragwürdig, wieso das Landratsamt des Enzkreises zunächst zu einer anderen Rechtseinschätzung gekommen ist und diese selbst dann beibehalten hat, nachdem öffentlich gegenteilige Hinweise von meiner und anderer Seite gegeben wurden. Dabei lag die Erklärung des Ministeriums bei gesundem Menschenverstand eigentlich auf der Hand“, so Schweickert. Der Vorsitzende des für das Gaststättenrecht zuständigen Wirtschaftsausschusses des Landtags sieht jedoch vielmehr eine Anschlussfrage als problematisch. „Die zuständigen Behörden, in diesem Fall also die Landratsämter, legen die Vorschriften in eigener Kompetenz und eigenständig aus, gehen damit aber das Risiko von Regressansprüchen ein. Gerade bei dieser Frage, bei der es offenkundig unterschiedliche Auslegungen zwischen den Landkreisen gab, hätte das Landratsamt also zunächst eine Klarstellung der zuständigen Ministerien abwarten müssen, bevor man lauthals ein Verbot verkündet“, kritisiert Schweickert die mehr als unbedachte Vorgehensweise der Enzkreisbehörde. Nur weil die meisten Vereine aus der Zeitung von dem zunächst verfügten Verbot erfahren hätten, werde es wohl so gut wie keine Regressansprüche geben. Insofern habe die Kreisverwaltung geradezu „Glück gehabt“, dass den an einem To-Go-Verkauf interessierten Vereinen kein gültiger Rechtsbescheid zugegangen sei, gegen den diese Widerspruch hätten einlegen können. Andernfalls stünden von einigen Vereinen Regressansprüche für die entgangenen Einnahmen des ursprünglich geplanten To-Go-Verkaufs am Maifeiertag gegenüber dem Enzkreis im Raum.

„Leider glänzt das Landratsamt in jüngster Zeit nicht gerade mit seinen Rechtsauslegungen“, erinnert Schweickert an weitere fragwürdige Aussagen von Behördenseite, wie z. B. beim ÖPNV. Er wünsche sich deshalb mehr Reflexion und Beratungsfähigkeit sowohl auf der Fachebene wie in der Führungsspitze des Landratsamts. „Wenn es um zusätzliches Gedöns geht, ist das Landratsamt spitze, aber das Brot-und-Butter-Geschäft bleibt zu oft auf der Strecke“, kritisiert der Liberale.

Zunächst einmal freue er sich nun jedoch, dass die Vereine endgültig Rechtssicherheit hätten und einem To-Go-Verkauf nichts im Wege stehe. Allerdings stehe zu hoffen, dass der Infektionsschutz in nicht allzu ferner Zukunft keine entscheidende Rolle mehr bei derartigen Fragen spiele. Auch hierzu habe das Wirtschaftsministerium aber noch einmal klargestellt, dass Vereine bei besonderen Anlässen, wie Vereins- oder Stadtfesten, eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen und erhalten können, oder diese gleich gar nicht notwendig ist, wenn keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. So betont Schweickert abschließend, dass die meisten Menschen ohnehin eine Rückkehr zur Normalität wünschen. „Und diese besteht auch aus einem Besuch auf einem der zahlreichen Vereinsfeste bei sonnigem Wetter und vielen Besucherinnen und Besuchern.“