Ministerium sieht beim Erhalt des Senders Mühlacker landesseitig keinen weiteren Spielraum – Hauptknackpunkt: fehlende Kategorisierung als ‚Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung‘
Direkt vor der Schließung über die Weihnachtsfeiertage hat der FDP-Landtagsabgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert die Stellungnahme zu seinem Antrag vom Stuttgarter Wirtschaftsministerium bezüglich weiterer landespolitischer Möglichkeiten zum Erhalt des Senders Mühlacker erhalten (Drucksache 16/7355). Darin sieht Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) keinen weiteren Spielraum von Seiten des Landes Baden-Württemberg in dieser Sache. „Ein Weihnachtsgeschenk der Landesregierung für die Stadträte in Mühlacker war das definitiv nicht“ so Schweickert, der mit seinem Antrag der Kommunalpolitik in der Senderstadt mehr Zeit für die Verhandlungen mit dem SWR verschaffen und das Interesse des Landes am Erhalt des Senders ausloten wollte. Das von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut am 23.12.2019 unterzeichnete Dokument empfiehlt damit faktisch den Abgeordneten bei der Beratung im Wirtschaftsausschuss dem Antrag nicht zuzustimmen. So wird einem Zwischenerwerb durch das Land eine Absage erteilt und die Entscheidung über den Erhalt des Senders lediglich an die „weiteren Kaufvertragsverhandlungen“ zwischen Stadt und Eigentümer gekoppelt. Das Ganze jedoch nicht ohne den expliziten Hinweis, dass bei einem Scheitern der Verhandlungen das Widerspruchsverfahren durch den SWR – und damit der Abrissantrag – weiter fortgesetzt wird.
In der Stellungnahme des Ministeriums wird in der Begründung dabei mehrmals explizit darauf hingewiesen, dass bei der Feststellung der Kulturdenkmaleigenschaft des Senders Mühlacker die Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit seitens des Landesamts für Denkmalpflege zwar grundsätzlich bejaht, „… jedoch kein Anlass für die Eintragung als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung mit dem damit verbundenen zusätzlichen Schutz durch insbesondere zusätzliche Genehmigungsvorbehalte, gesteigerte materiellrechtliche Anforderungen und Anzeigepflichten gesehen“ wurde.
Unabhängig vom Grundtenor der Stellungnahme kritisierte Schweickert die Art und Weise der Beantwortung seines Antrags. So wurden von seinen 15 gestellten Fragen sechs Fragen nur in zwei kumulierten Sachzusammenhängen beantwortet. „Wenn man hier beispielsweise beim Kunstgriff der ‚landesweiten Bedeutung‘ in puncto Kategorisierung als ‚Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung‘ etwas machen hätte wollen, hätte man deutlich mehr Möglichkeiten in der Stellungnahme gehabt“ so Schweickert ernüchtert.
Auch zeugten manche Formulierungen in den Antworten eher von Unschärfen statt besonderem Interesse. Beispielsweise laute die Antwort auf die Frage „… welche Denkmäler von landesweiter Bedeutung in den letzten 30 Jahren in das Eigentum des Landes Baden-Württemberg übergegangen sind“ nur „Aktuelle Erhebungen, an welchen Denkmalen das Land in den vergangenen 30 Jahren das Eigentum erworben hat, liegen nicht vor“. Schweickert kündigte deshalb an, im Rahmen der Ausschussberatungen am 22. Januar 2020 hier nochmals nachzuhaken und klare Aussagen einzufordern.