Rülke, Kern und Schweickert: Neuer Windatlas macht komplette Neubewertung erforderlich
Vorerst müssen alle Windenergievorhaben im Nordschwarzwald auf Eis gelegt werden

Nordschwarzwald. Eine parlamentarische Initiative des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke, des FDP-Landtagsabgeordneten für den Wahlkreis Freudenstadt Dr. Timm Kern und des FDP-Landtagsabgeordneten für den Enzkreis Prof. Dr. Erik Schweickert (Drucksache 16/7440) hat bestätigt, dass die kompletten Planungen für Potenzialflächen für Windenergie im Nordschwarzwald neu vorgenommen werden müssen.

Die neue Berechnungsmethode, die bei der Erstellung des Windatlasses 2019 verwendet wurde, hat zunächst zu einer Verachtfachung potenziell nutzbarer Windenergieflächen im Planungsbereich des Regionalverbandes Nordschwarzwald geführt. Der Parameter der mittleren Windgeschwindigkeit, welcher ein zentraler Eingangswert ist, wurde durch den Parameter der mittleren gekappten Windleistungsdichte ersetzt. Auch hat man die angesetzte Höhe auf 160 m über Grund erhöht, so dass im Ergebnis nun ca. 70 % der Regionsfläche als potenziell geeignet erscheint.

Allerdings waren bei der Ausweisung der Potenzialflächen für die mögliche Nutzung von Windenergie gar nicht alle notwendigen Informationen vorhanden, aktuell oder quantifizierbar, um die potenziell nutzbaren Flächen zu ermitteln, wie Umweltminister Untersteller mitteilt. „Die Landesregierung gibt zu, Potenzialflächen ohne die wesentlichen gebietsrelevanten Informationen ermittelt zu haben“, so Kern. So bleibt eine detaillierte orts- und fallbezogene Prüfung notwendig, um festzustellen, ob das Potenzial der Fläche in der Realität tatsächlich für Windkraftanlagen genutzt werden kann. Rotmilan-Dichtezentren bspw. sind nicht berücksichtigt. Für die Landtagsabgeordneten ist jedenfalls klar, dass so kein einziges Windkraftvorhaben im Nordschwarzwald realisiert werden kann. Rülke fordert daher, dass zügig nachgearbeitet werden muss. „Im Grunde heißt das, dass der Regionalverband für die Windkraftplanungen wieder bei Adam und Eva anfangen muss und so lange kein Windrad geplant oder gebaut werden kann, weil der neue Windatlas jedwede bisherige Planung obsolet gemacht hat.“

Verwundert zeigen sich die drei Landtagsabgeordneten auch über das Unvermögen der Landesregierung, die Veränderungen der potenziell nutzbaren Windenergieflächen, die sich aus der veränderten Berechnung auf Grundlage des Windatlas 2019 ergeben, aufzuzeigen. „Wenn die Landesregierung das Verfahren ändert und anschließend nicht mal vergleichen kann, ob und um wieviel sich die jeweiligen Potenzialflächen verändert haben, ist das bedenklich“, so Schweickert.

Es bleibt festzuhalten, dass das laufende Verfahren zur Teilfortschreibung Windenenergie, das auf den Daten des Windatlasses 2011 beruht, nicht weiter betrieben werden wird. Im Kontext der geplanten Windkraftanlagen bei Waldrennach und Langenbrand bedeutet das, dass die von den Landtagsabgeordneten geforderte Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens für die Windkraftanlagen richtig war, da die Eignung der Potenzialfläche nur bedingt gegeben ist.

Die drei Landtagsabgeordneten begrüßen den Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes, der die Einführung eines neuen Verfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie auf Basis des Windatlasses 2019 vorsieht und der auch sonstiger geänderte Rahmenbedingungen Rechnung tragen soll. Bis dahin sollten jedoch Windkraftgenehmigungsverfahren ausgesetzt werden.

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