Rülke und Schweickert haben Ministerantwort zu Müller-Fleisch

Gesundheitsminister Lucha weicht bei Frage nach Kostenübernahme durch Fleischunternehmer aus

Pforzheim/Enzkreis. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert haben Antwort von Gesundheitsminister Manfred Lucha auf ein Schreiben von Anfang Mai erhalten. In diesem hatten die Abgeordneten die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes bei der Firma Müller Fleisch erfragt. In dem fünfseitigen Antwortschreiben, das nach fünf Wochen Bearbeitung bei den Abgeordneten eingegangen sei, heiße es, dass das Gesundheitsministerium bereits frühzeitig über den Corona-Ausbruch informiert worden sei. „Wir haben Anlass, anzunehmen, dass die CoronaInfektionen bei Müller-Fleisch in den letzten Wochen in den Griff gekriegt wurden. Dahingehend hat vieles in diesem Schreiben nur noch nachrichtlichen Wert“, so Rülke und Schweickert. „Allerdings fragen wir uns, weshalb erst nach der zweiten Reihentestung ein Verbot der Aufnahme neuer Beschäftigter angeordnet wurde. Das Infektionsgeschehen war absehbar so groß, dass es nicht schlüssig erscheint, weshalb recht lange die Möglichkeit offen gelassen wurde, Mitarbeiter, die in Quarantäne waren, einfach durch neue Arbeiter zu ersetzen. Wir hoffen, dass das nicht noch einmal so lange zugelassen wird, sollte es zu einem neuerlichen Ausbruch dieser Größenordnung kommen. Der Corona-Ausbruch in einem Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück hat aktuell dafür gesorgt, dass der Landkreis Gütersloh sämtliche Kitas und Schulen schließt. Es muss so gut es geht, ausgeschlossen werden, dass solche Maßnahmen in Pforzheim und dem Enzkreis notwendig werden, weil ein Großbetrieb zum Corona-Hotspot wird!“, so Rülke und Schweickert eindringlich. Eine Prüfung der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Unterbringungen von Beschäftigten, die großflächig über Subunternehmen angeworben werden, halten die beiden angesichts der Corona-Ereignisse bei Müller Fleisch für sinnvoll. Der Arbeitgeber habe bei Saisonarbeitern beim Ernteeinsatz Unterkünfte bereitzustellen, bei Beschäftigten in Schlachthöfen gelte diese Verordnung aber nicht, so der Minister. So könne Müller Fleisch sich einfach aus der Verantwortung nehmen. „Das halten wir für überprüfungswürdig. Wenn es wie hier der Fall ist, dass nachweislich schwierige Unterkunftssituationen, die durch ein spezifisches Geschäftsgebahren herbeigeführt werden, in kritischen Situationen münden, muss erwogen werden, wie die Verursacher dessen in Mithaftung genommen werden können. Das gilt ebenso für die Bezahlung der Unterkünfte der eingerichteten Quarantänestationen. Hier drückt sich Minister Lucha um eine eindeutige Antwort. Auf unsere Frage inwieweit Müller Fleisch zur Kostenübernahme gezwungen werden kann, heißt es von Lucha lediglich, das werde derzeit geprüft. Wir hoffen, dass diese Prüfung bald ein Ende hat und das Ergebnis heißt: Müller Fleisch zahlt alles!

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