Rülke und Schweickert: „Vorgänge rund um Notvergabe der Buslinien im westlichen Enzkreis werden voraussichtlich weiter unklar bleiben“

Pforzheim/Enzkreis. Die Notvergabe des Busverkehrs im westlichen Enzkreis beschäftigt nun auch die beiden FDP-Landtagsabgeordneten der Region. Der Fraktionsvorsitzende und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke äußerte seine tiefe Betroffenheit über die Schieflage, in die Müller-Reisen durch die Nichtbeteiligung an der Notvergabe und die Folgen der Corona-Pandemie geraten ist. „Es ist geradezu bedauerlich, dass ein anerkanntes regionales Unternehmen innerhalb kürzester Zeit vor dem Kollaps steht. Gleichzeitig ist dies auch noch einmal ein deutliches Signal an die Landesregierung, dass die Reisebranche unbedingt weitere Unterstützung und eine Öffnungsperspektive braucht. Nichtsdestotrotz ist meines Erachtens offensichtlich, dass seit der Bündelung der Buslinien im westlichen Enzkreis im Dezember 2018 einiges schiefgelaufen ist“, so Rülke. Es zeige sich jetzt außerdem, dass die Landtagsfraktion im Jahr 2017 richtig gelegen habe, als sie die Übertragung der Ausgleichsmittelzahlung an die Landkreise abgelehnt hatte. Zustimmung erhält er dabei von seinem Fraktionskollegen aus dem Enzkreis und Fraktionsvorsitzenden der FDP-Kreistagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert, der zusätzlich darauf hinweist, dass die Verkehre in der Region nach Ansicht einiger Busunternehmen sowieso sehr knapp gerechnet seien und dies in Verbindung mit der Krise ein langfristiges Überleben zusätzlich erschwere.

Kritisch äußert sich Schweickert in diesem Zuge auch zur Vergabepraxis des Enzkreises. Die Kreistagsfraktion habe schon mehrfach Vorschläge zur Stärkung der hiesigen Busunternehmen gemacht, jedoch sei das Landratsamt darauf bisher nie eingegangen. Beispielsweise habe man vorgeschlagen, dass für einen Zuschlag bei Ausschreibungen ein Betriebshof im Enzkreis mitberücksichtigt werden müsse. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass ein Unternehmen, das praktisch alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Busverkehrs mitbringt, von der Verwaltung vollkommen fallen gelassen wird“, so Schweickert. Durch die unterschiedlichen Darstellungsweisen der Vorgänge seitens Müller-Reisen und des Landratsamts drohe möglicherweise auch ein Vertrauensverlust zu anderen Unternehmen, von dem schlussendlich keine Seite profitieren würde.

Die geltende Zehn-Tages-Frist zur Anzeige eines Vergabeverstoßes beim Aufgabenträger ist jedoch zwischenzeitlich verstrichen. „Ein Verfahren bei der Vergabekammer des Landes zur endgültigen Klärung des Sachverhalts wird es deshalb nicht mehr geben können. Im Hinblick auf die teilweise unklaren Vorgänge im Vorfeld der Notvergabe ist dies sicherlich zu bedauern“, so Rülke und Schweickert. Es sei jedoch vollkommen klar, dass es eine Wiederholung solcher Unklarheiten und Streitfälle zwischen Aufgabenträger und Busunternehmen zu vermeiden gelte. „Die Busunternehmen werden auf absehbare Zeit unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben. Sie werden deshalb jede Unterstützung brauchen und haben diese auch mehr als verdient“, appellieren die beiden Freien Demokraten.

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