Schweickert: A 8 Bebauungsplanverfahren kleinschrittiger angehen und dadurch insbesondere für Eutingen auf Nummer Sicher gehen

Der Gemeinderat von Niefern-Öschelbronn hat in seiner letzten Sitzung den Antrag der FW/FDP für einen zusätzlichen Lärmschutz an der A 8 in der Enztalquerung mit großer Mehrheit zugestimmt und die Gesamtmaßnahme grundsätzlich in drei große Teilbereiche untergliedert.

Da jedoch auf Grund des angrenzenden FFH-Gebiets im oberen Bereich der Westseite ein Lärmschutz deutlich schwieriger zu realisieren sein wird als im unteren Teil an der B 10, soll nach Aussage von Prof. Dr. Erik Schweickert zur Sicherheit noch eine zusätzliche Unterteilung vorgenommen werden. „Deshalb stellt die Gemeinderatsfraktion in Niefern-Öschelbronn einen Änderungsantrag, der statt der ursprünglichen 3 Verfahren nun 4 – 5 Verfahren vorsieht“ so Erik Schweickert, der vermeiden will, dass auf der Westseite irgendeine dort zufällig vorkommende Pflanzen- oder Eidechsenart auf Höhe der K 4500 den Lärmschutz in Richtung Eutingen vereitelt, obwohl dieser 1,5 Kilometer entfernt ist. „Lieber ein oder zwei formelle Verfahren mehr und etwas kleinschrittiger, dafür aber größere Chancen auf einen Lärmschutz in Richtung Eutingen“ führt der FDP-Landtagsabgeordnete aus, der den Lärmschutz an der A 8 in der Enztalsenke als eine Gemeinschaftsaufgabe von Niefern-Öschelbronn und der Stadt Pforzheim sieht. Niefern-Öschelbronn kann auf seiner Gemarkung nicht nur etwas für den eigenen Lärmschutz in Niefern tun, sondern darüber hinaus auf Niefern-Öschelbronner Gemarkung ebenfalls kostenneutral einen Lärmschutz in Richtung Eutingen realisieren. Genauso, wie die Stadt Pforzheim auf ihrer Gemarkung einen Lärmschutz für Eutingen und Kieselbronn realisieren kann.

Somit werden für die Gemeinderatssitzung am Dienstag für die grundsätzliche Erstellung von Lärmschutzwällen mit einer Höhe von 10 m über der Fahrbahn auf der Ost- und Westseite folgende Verfahren beantragt (siehe anliegende Skizze):

–           Bauantrag Ostseite der A 8 unten (GELB)

–           Bebauungsplan A: Ostseite A8 von Beginn der Baustrecke bis zu Beginn Bauantrag (ROT & BLAU)

–           Bebauungsplan B: oberer Bereich Westseite K 4500 bis zur PWC-Anlage (HELLBLAU)

–           Bebauungsplan C: unterer Bereich Westseite bis zur B 10 (GRÜN)

Gegebenenfalls könnte der Bebauungsplan A auch noch in die zwei Teile A1 (ROT) und A2 (BLAU) unterteilt werden, da man für den blauen Teil auf Grund des Waldbesitzes andere Verfahrensbeteiligte mit einbeziehen muss.

Nun sind laut Erik Schweickert nicht nur die Verwaltungen von Gemeinde, Kreis und Regierungspräsidium gefordert, sondern auch die Grundstückseigentümer. Denn obwohl in diesem Gebiet aktuell ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt wird, wird dieses nicht rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen werden können. Und es befinden sich noch nicht alle Grundstücke in den zu überplanenden Bereichen im Besitz der Gemeinde. „Deshalb fordere ich die Eigentümer der restlichen Grundstücke auf, auf die Gemeinde zuzugehen und die betroffenen Teile der Grundstücke zu veräußern. Denn es wäre schon ein Treppenwitz in der Geschichte, wenn diese Maßnahme, die für die nächsten 80 Jahre einen verbesserten Lärmschutz für die Bevölkerung bietet, auf Grund eines fehlenden Grundstücks nicht rechtzeitig realisiert werden könnte“ so Schweickert abschließend.

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