Schweickert: „Auch bei innovativen Verkehrskonzepten spielt die Landesregierung Ping-Pong auf dem Rücken der betroffenen Bürger und Kommunen“

Rahmenbedingungen für Freiwilliges Tempo 30 viel zu unklar

Der seit vielen Jahren betriebene Verschiebebahnhof der Verantwortlichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung an neuralgischen Punkten führt bei Kommunen und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu immer größerem Frust. Denn einerseits probiert man, Autofahrer mit flächendeckendem Tempo 30 zu gängeln. Auf der anderen Seite werden aber notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen an neuralgischen Punkten sowie innovative Verkehrskonzepte oftmals von den unteren Straßenverkehrsbehörden zunichtegemacht.

Nachdem in der Gemeinde Sternenfels das Gesuch um Tempo 30 im Jahr 2019 von der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis abgelehnt wurde, trat nun die dortige Bürgermeisterin Antonia Walch mit der Idee eines „Freiwilligen Tempo 30“ an den Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert heran. Und da Schweickert bei seinen Terminen in ganz Baden-Württemberg schon des Öfteren Schilder mit „Freiwillig Tempo 30“ wahrgenommen hatte (beispielsweise in Schutterwald, Eberbach oder Oppenau), hat er sich mit einer kleinen Anfrage (Drucksache 16/9386) an die Landesregierung gewandt, um Klarheit zu den Rahmenbedingungen für ein Freiwilliges Tempo 30 zu erhalten und die Gemeinde Sternenfels bei ihrer innovativen Idee zu unterstützen.

Umso erstaunter war Schweickert über die Antwort des Ministeriums, nach der es „Freiwillig Tempo 30“ in Baden-Württemberg überhaupt nicht gebe. „Man muss doch nur mit offenen Augen durch das Land fahren um zu merken, dass einige Kommunen dies schon umgesetzt haben“, so Schweickert mehr als verwundert. Deshalb wäre es sinnvoll, deutlich klarer darzustellen, unter welchen Voraussetzungen dies von den Kommunen auch im Enzkreis bei Bedarf umgesetzt werden kann.

„Zumindest müsste aber klar geregelt sein, dass der, der sich an Freiwillig Tempo 30 hält, nachher nicht der Dumme ist. Denn der explizite Hinweis des Verkehrsministeriums „Kraftfahrzeuge dürfen ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro geahndet werden.“ wirkt im Rahmen der Intention meiner Anfrage fast schon grotesk“ so Schweickert kopfschüttelnd.

Es könne nach Ansicht des Enzkreisabgeordneten nicht sein, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen bei ihrem Einsatz für eine Geschwindigkeitsreduzierung an neuralgischen Punkten zwischen der Bundes- und Landespolitik zerrieben und schlussendlich durch unflexible untere Straßenverkehrsbehörden ausgebremst werden.