Schweickert bedauert eindimensionale Sichtweise der Stadtverwaltung Pforzheim
„Die von Oberbürgermeister Peter Boch immer wieder angekündigte Verbesserung der interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis vermisse ich bei der Entscheidung zu einem zusätzlichen kommunalen Lärmschutz “, äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert zur Absage der Stadt Pforzheim für einen zusätzlichen kommunalen Lärmschutz an der Autobahn A8 auf Pforzheimer Gemarkung. Während sich Enzkreisgemeinden wie beispielsweise Niefern-Öschelbronn darum bemühen, den angrenzenden Kommunen Gutes zu tun und alles probieren gemeinsam eine nachhaltige Lärmschutzlösung zu finden, scheint man im Pforzheimer Rathaus aufgrund der schwindenden Zeit diesen Weitblick nicht zu haben, so der Enzkreisabgeordnete.
„Die Kommunen haben allein jetzt die Möglichkeit, langfristige Lärmschutzmaßnahmen einzurichten und sich so für die Zukunft zu wappnen statt sich nur auf die gesetzliche Mindestwerte zu fokussieren, die sowieso nur auf Grund allerlei fragwürdige Maßnahmen erreicht werden konnten“ führt Schweickert aus, der beispielsweise auf die Einbeziehung von offenporigem Asphalt rekurrierte, obwohl dieser mit der Zeit in seiner Wirkung nachlässt. Da die aktuellen Untersuchungen zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte darüber hinaus nur eine Verkehrsprognose bis 2030 beinhalten, sind die anzunehmenden weiteren Verkehrssteigerungen noch gar nicht berücksichtigt. Nach dem Ausbau der Enztalquerung werde selbstverständlich die Attraktivität der Strecke und somit die Verkehrsfrequenz steigen. Nun sei die Möglichkeit geboten im Rahmen der Baumaßnahme des Regierungspräsidiums auf kommunaler Ebene zusätzliche Vorsorge in Sachen Lärmschutz zu betreiben. Dies sei eine Chance die Bürgerinnen und Bürger nicht nur vor zukünftiger Lärmsteigerung, sondern auch vor zusätzlichen teuren Baumaßnahmen in der weiteren Zukunft zu bewahren.
Inwieweit die Argumente der nichtwilligen Grundstückeigentümer mit ausschlaggebend waren, könne zwar von außen nicht beurteilt werden und tatsächlich ein K.O.-Kriterium sein. Allerdings wies Schweickert darauf hin, dass im Rahmen des in diesem Gebiet sowieso bereits laufenden Flurbereinigungsverfahren verschiedene Möglichkeiten existieren, die Wünsche der Grundstückseigentümer zu berücksichtigen, so Schweickert.