Schweickert begrüßt Kurswechsel des Landratsamts bei To-Go-Verkäufen von Vereinen

Landtagsabgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert, hier im Interview vor der Radsporthalle des Radfahrvereins Wimsheim, war sich frühzeitig sicher, dass To-Go-Verkäufe an Feiertagen für Vereine auch unter Pandemiebedingungen erlaubt sind.

Nachdem er bereits am vergangenen Mittwoch klargemacht hatte, dass der To-Go-Verkauf von Speisen durch Vereine im Rahmen von Vereinsfesten und Feiertagen mit den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung in Einklang zu bringen sei, begrüßt der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert den jetzt doch erfolgten Kurswechsel des Landratsamts des Enzkreises. „Ich freue mich, dass das Wirtschaftsministerium meine Einschätzung teilt und diese damit auch von offizieller Seite bestätigt wurde. Ich begrüße es daher, dass das Landratsamt, wie von mir gefordert, den To-Go-Verkauf nun doch ermöglicht“, so der Liberale. Nichtsdestotrotz sei er überrascht über den zunächst hartnäckigen Widerstand von Seiten der Kreisbehörde gewesen, die zwar nach eigener Aussage Absprachen mit umliegenden Kreisen getroffen hatte, allerdings keinen klärenden Kontakt mit den zuständigen Landesministerien aufgenommen habe. Es sei nun äußerst bedauerlich, dass der Maifeiertag als Einnahmemöglichkeit für die Vereine entfalle und erst der Einsatz lokaler Abgeordneter dazu geführt habe, eine Klärung herbeizuführen. „Ich hoffe, dass das Landratsamt zukünftig bei strittigen Fragen zur Auslegung der Corona-Verordnung direkt bei den zuständigen Ministerien nachfragt und sich nicht nur auf die Einschätzung einiger Nachbarkreise stützt. So könnte man sich viel Ärger und Unmut unter den Betroffenen ersparen“, schlägt Schweickert vor. Er werde die Thematik auch noch einmal im Rahmen eines Antrags in den Landtag einbringen, um eine abschließende Einschätzung der Landesregierung zu erreichen und derartige Fälle in Zukunft von vornherein zu vermeiden.