Schweickert: Beispiele der regionalen Unternehmen zeigen die praktischen Probleme der 800 m² Regelung für den Fachhandel im Land
Einhellige Kritik an der Ausgestaltung der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes übten der FDP-Landtagsabgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert und verschiedene regionale Unternehmer bei einem hybriden Vor-Ort-Termin beim Möbelhaus Völkle in Königsbach am heutigen Tage.
Thema war, inwieweit die Geschäfte problemlos die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umsetzen könnten und welche Folgen die fortgesetzte Schließung für Einzelhändler mit größeren Verkaufsflächen mit sich bringt. Damit trafen sie bei Schweickert, der sich schon mehrfach gegen die 800 qm-Regelung ausgesprochen hatte, auf offene Ohren. „Die starre Festlegung auf 800 qm sorgt für eine klare Ungleichbehandlung und verschärft die Not von Unternehmen, die häufig schon allein aufgrund ihrer Größe hohe Fixkosten zu tragen haben“, so Schweickert.
Seit dem heutigen Montag dürfen in Baden-Württemberg ca. 90% aller Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen, solange sie ausreichende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umsetzen. Laut der Argumentation der grün-schwarzen Landesregierung würden die restlichen 10% als Besuchermagnete fungieren und deshalb zu viele Menschen in die Innenstädte locken. Eine Sichtweise, die der Enzkreisabgeordnete nicht teilt: „Offenbar ist die grün-schwarze Landesregierung gedanklich nur in der Stuttgarter Königsstraße unterwegs. Dass es in den vielen kleinen Orten im ganzen Land häufig aber überhaupt keine Innenstädte und Ortskerne gibt, die die befürchteten Menschenmassen anlocken könnten, wird offensichtlich vergessen“, so der Liberale aus dem Enzkreis. Stattdessen seien ein Großteil der betroffenen Einzelhändler in Gewerbegebieten an den Ortsrändern angesiedelt, wo insbesondere im ländlichen Raum ohnehin kaum jemand ohne das eigene Auto anreise.
Noch dazu kommt es für viele der großen Einzelhändler nicht auf große Kundenströme an. Beispielsweise gebe es Geschäfte, bei denen auf einer Verkaufsfläche von 3000 qm an einem gut besuchten Tag 25 Personen kämen. Beim Discounter gegenüber kämen diese wiederum in wenigen Minuten. Abstände würden demnach problemlos eingehalten werden können. Hier sei ohne konkreten Bezug zur Realität entschieden worden. Eine Öffnung aller Einzelhändler wäre nach Ansicht des Freien Demokraten deutlich gerechter und würde dem Schutz der Gesundheit durch die Entzerrung deutlich mehr helfen, da sich die Kunden auf mehr Geschäfte verteilen würden.
Die Forderung aus Wirtschaft und Opposition ist deshalb eindeutig: Einzelhändler sollten ohne Unterschied öffnen dürfen. Sei dies nicht möglich, sollten die Behörden vor Ort im Einzelfall entscheiden, ob eine zu große Sogwirkung von einem Geschäft ausgehe, oder es müsse zumindest wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz auch die Abtrennung eines Bereichs von 800 qm erlaubt sein.