Schweickert: Bundesverkehrsministerium lässt Remchinger Bürger im Stich
„Die Haltung von Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) aus dem Bundesverkehrsministerium muss auf die Remchinger Bürger wie blanker Hohn wirken“, kommentiert der Landtagsabgeordnete für den Enzkreis Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP) ein ihm vorliegendes Antwortschreiben zum mangelhaften Lärmschutz an der A8 im Bereich der Gemeinde Remchingen.
„Besonders zynisch muss für die Bürger die Verweigerungsbegründung klingen. Das Bundesverkehrsministerium verschanzt sich dabei hinter Paragraphen und lässt die Remchinger Bürger mit dem Lärm auf sich gestellt zurück“, so Schweickert. Staatssekretär Norbert Barthle vertritt dabei den Standpunkt, dass die Remchinger Bürger keinen Anspruch auf Nachbesserungen hätten, da sie bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss im Jahre 2006 das Planversagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe hätten voraussehen und damals schon vor Gericht hätten klagen müssen. „Es ist eine Zumutung von den Bürgern zu erwarten schon im Vorfeld auf solch komplexe Planungsverfahren zu reagieren, wenn das schon die Verwaltung nicht schafft“, zeigt sich der Enzkreisabgeordnete fassungslos.
Dabei sind die Forderungen der Remchinger Bürger nach Nachbesserungen des aktiven Lärmschutzes vollkommen berechtigt. „Die tatsächliche Lärmbelastung für die Remchinger Bürger ist viel größer, als diese im Planfeststellungsverfahren 2004 ausgewiesen wurde und die bauliche Umsetzung weicht in vielen Faktoren davon ab“, kritisiert Schweickert. „Hinzu kommt, dass die Zahl der Betroffenen geschönt wurde, da im Planfeststellungsverfahren ein reines Wohngebiet fälschlicherweise als Mischgebiet ausgewiesen wurde, Gebäude vergessen oder Gebäudehöhen falsch kalkuliert wurden. Diese Fehler wurden inzwischen zugegeben.“
Ein späteres zweites Gutachten aus dem Jahr 2015, in dem ein neueres und deutlich genaueres Verfahren verwendet wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Betroffenen mehr als doppelt so hoch ist (287 betroffene Gebäude). Eine eigene Überprüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe im vergangenen Jahr ergab dem Vernehmen nach anscheinend sogar eine noch höhere Betroffenenzahl.
„Zudem sind die meisten aktiven Lärmschutznachbesserungen, wie die Errichtung von Lärmschutzwänden auf Nord- und Südseite der Pfinztalbrücke technisch sehr wohl machbar“, so der Liberale. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) hatte dies auf eine Kleine Anfrage Schweickerts (Drucksache 16/1691) zu gleichem Thema am 22. März 2017 bereits eingeräumt.
Die Darstellung des Bundesverkehrsministeriums, es seien als freiwillige Leistung des Bundes passive Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärmschutzfenster oder Lüfter nachgerüstet worden, kann Schweickert nicht bestätigen, da ihm gegenüber die örtliche Bürgerinitiative formuliert hat, dass sie keinen Bürger kenne, bei dem dieses nicht abgelehnt worden wäre. Auch die abschießende Bemerkung des Staatssekretärs Barthle, ein Dritter könne ja die Lärmschutzmaßnahmen finanzieren, kritisierte Schweickert.
„Das Verkehrsministerium macht es sich auf Kosten der Betroffenen viel zu leicht. Dass Fehler gemacht wurden, ist offenkundig und wurde bereits eingeräumt. Der Lärm der A8 belastet viele Remchinger Bürger. Hier müssen die notwendigen Nachbesserungen beim aktiven Lärmschutz für die Remchinger Bürger vorgenommen werden, anstatt sich hinter Paragraphen zu verschanzen“, so Schweickerts Fazit. „Wenn die Bürger Fehler machen, dann müssen sie vor dem Staat dafür geradestehen. Wenn aber der Staat nachgewiesenermaßen Fehler macht, dann schauen die Bürger in die Röhre. Da brauch man sich nicht über eine gewisse Politikverdrossenheit wundern“, so Schweickert abschließend.