Schweickert fordert Probleme mit Müll aus Fast-Food-Restaurants anzugehen

Immer wieder würden sich Bürgerinnen und Bürger bei ihm darüber beschweren, dass Müll aus Fast-Food-Restaurants in ihren Gärten lande, berichtet der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert. „Für Privatleute sind achtlos weggeworfene Abfälle ein großes Ärgernis, aber leider haben diese keine Handhabe dagegen. Vor allem dann nicht, wenn der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wird. Aber auch für die Gemeinden ist die Müllentsorgung mit großem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Selbst die ordnungsgemäße Entsorgung in öffentlichen Mülleimern bedeutet, dass nur die Allgemeinheit für die Entsorgungskosten aufkommen muss“, erklärt Schweickert, der das Thema aufgrund der häufigen Beschwerden in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drucksache 16/9782) aufgegriffen hatte. Insgesamt entstünden durch die Entsorgung von Einwegartikel nach Auskunft des Verbands Kommunaler Unternehmen Kosten von 700 Mio. Euro pro Jahr, davon 120 Mio. Euro allein durch Einweggetränkebecher. Jährlich würden pro Kopf 3,21 kg Einwegartikel unsachgemäß in die Umwelt gelangen, was zusätzliche Kosten von 15,50 € pro Kopf hervorrufe. Weiter würden 22% des Straßenkehrichts aus Einwegkunststoffartikeln bestehen, wie die Landesregierung mitteilte. „Aus diesen hohen Zahlen wird deutlich: Wir müssen die Abfallmenge insgesamt verringern und gleichzeitig sicherstellen, dass Müll nicht einfach irgendwo weggeworfen wird“, so die Schlussfolgerung des Abgeordneten.

Besonders am Verursacherprinzip hake es nach Ansicht Schweickerts. „Die Betreiber von Fast-Food-Restaurants sind beispielsweise bisher nicht an den Entsorgungskosten beteiligt und haben deshalb zu wenig Anreize um weniger Müll zu produzieren. Dies muss in der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, die bis 2024 erfolgen muss, dringend geändert werden“, fordert der Enzkreisabgeordnete. Der Handlungsbedarf zeige sich auch daran, dass der Verbrauch von Einweggeschirr und anderen Verpackungen für den Sofortverzehr zwischen 1994 und 2017 verdoppelt worden sei. Hier müsse man eine Trendwende herbeiführen.

Noch bevor diese jedoch tatsächlich erfolge und eine drastische Abnahme zu verzeichnen sei, müsse man allerdings konsequent Verstöße ahnden. „Bereits jetzt können Bußgelder von 50 Euro und mehr für weggeworfene Zigarettenstummel verhangen werden. Polizei und Ordnungsamt müssen dann aber auch entsprechend gegen das sorglose Wegwerfen von Müll in die Umwelt vorgehen“, so Schweickert. Leider kämen die meisten Täter so oder so ohne Strafe davon. „Neben der Natur leiden darunter die Kommunen und betroffene Anwohner am meisten. Die einen kostet die Entsorgung viel Geld, während es für die anderen ein häufig unappetitliches Ärgernis darstellt“, macht Schweickert abschließend noch einmal deutlich.