Schweickert: „Ladenöffnungen nach Quadratmeter-Zahlen sind willkürlich und unter Gesundheits-aspekten nicht objektiv nachvollziehbar“
Zur Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder über erste Rücknahmen von Einschränkungen im öffentlichen Leben äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert:
„Ich begrüße zwar ausdrücklich, dass jetzt endlich ersichtlich wird, wie der Fahrplan aus den Einschränkungen des öffentlichen Lebens aussehen soll, bin aber der Ansicht, dass die Quadratmeter-Regelung bei der Wiederöffnung von Einzelhandelsgeschäften eher der Willkür statt objektiver Kriterien entsprungen ist“, so der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP-Landtagsfraktion. Deutlich werde dies auch daran, dass laut Presseberichten zunächst 400 qm im Gespräch waren und dies von der Bundesregierung im Vorfeld der Gesprächsrunde mit den Ministerpräsidenten schließlich auf 800 qm verdoppelt worden sei. „Es gibt keine objektive Begründung dafür, wieso zunächst ein Geschäft mit 400 qm ausreichende Abstands- und Hygieneregeln einhalten können soll und dann plötzlich ein 800 qm-Geschäft. Inwiefern sind denn beispielsweise Betriebe mit 1000 qm weniger gut in der Lage notwendige Abstände zu garantieren?“, hinterfragt Schweickert weiter. Selbiges gelte auch für die Regelung, dass Buchhandlungen „unabhängig von der Verkaufsfläche“ öffnen dürften. „Dies ist genauso wenig durchdacht, wie die bisherige zwangsweise Schließung kleiner Geschäfte, die die Abstandsregeln ebenso gut einhalten hätten können, wie alle anderen auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Coronavirus bei der Ausbreitung an den festgelegten Grenzen der Baunutzungsverordnung orientiert“, so der Abgeordnete. Wichtig sei letztendlich vor allem, dass jedes Geschäft dafür garantieren können müsse, dass zwischen den Kunden genug Abstand herrsche und je nach Notwendigkeit beispielsweise Desinfektionsmittel oder Masken bereitgestellt werden könnten. „Das gilt für das kleine Angelgeschäft ebenso wie für die Filialen großer Textilhandelsketten“, macht der Liberale deutlich und bringt es auf den Punkt: „Es gibt nur ein Kriterium: Entweder wird der Abstand eingehalten oder nicht!“
Enttäuscht zeigt sich Schweickert auch davon, dass der schwer getroffenen Gastronomie weiterhin kein Ausweg gezeigt werde. „Vielen Gastronomen und davon abhängigen Gewerben wie Brauereien steht das Wasser ebenso wie der Tourismusbranche schon jetzt bis zum Hals. Daran können auch die Soforthilfen von Bund und Ländern in vielen Fällen nichts ändern“, so Schweickert, gegebenenfalls müsse man dort noch einmal nachbessern. Beispielsweise könne man über die Rückzahlung bereits gezahlter Einkommens- oder Körperschaftssteuer nachdenken, die am Jahresende über einen Verlustrücktrag abgerechnet werden könne. „Auch die Anrechnung der Soforthilfen auf die Einkommenssteuer ist ein Treppenwitz, denn hier werden die unter anderem vom Landtag genehmigten Soforthilfen teilweise von der grünen Finanzministerin gleich wieder kassiert. Hier wird von der linken in die rechte Tasche gewirtschaftet. Ich sehe Bund und Länder hier in der Pflicht diesem wichtigen Wirtschaftszweig noch einmal ein deutliches Zeichen zu senden“, erklärt der Enzkreisabgeordnete.