Schweickert: Minister Hermann beendet Karlsruher Alleingänge bei Flugplatzfesten

„Die öffentliche Kritik der Flugsportclubs zeigt nun Wirkung“, kommentiert der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert die veränderte Zuständigkeit für die Genehmigung von Flugplatzfesten. Laut einem Schreiben von Minister Hermann vom 14. März 2017 wurde die Zuständigkeit für die Genehmigung von Flugplatzfesten im Rahmen der „Zentralisierung der Luftverkehrsverwaltung“ zum 1. Januar 2017 landesweit auf das Regierungspräsidium Stuttgart übertragen. Zwar habe es immer noch keine Evaluierung der Genehmigungspraxis von Luftfahrtveranstaltungen und auch noch kein Gespräch mit dem Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.V. (BWLV) gegeben, dennoch seien dies positive Nachrichten für die Flugsportler, so der Enzkreisabgeordnete.

Bei einer Anfrage (Drucksache 16/633) des Liberalen im September 2016 war herausgekommen, dass es bei Genehmigungen von Flugplatzfesten ausschließlich im Bereich des Regierungspräsidium Karlsruhe zu Problemen kam. „Die Benachteiligung einer einzelnen Region aufgrund der restriktiven Auslegung der Verordnungen durch die Beamten des Regierungspräsidiums Karlsruhe war nicht tolerierbar“, beschreibt Schweickert die damalige Situation und begrüßt, die Ankündigung wieder zur alten Verfahrensweise zurückzukehren. Weiter hat Schweickert in einem aktuellen Schreiben an den Verkehrsminister das Angebot angenommen, im Austausch über die angekündigte Evaluierung der Verwaltungspraxis im Regierungspräsidium Karlsruhe für die Saison 2016 zu bleiben, damit für die ehrenamtlichen Veranstalter eine praktikable Verfahrensweise gefunden wird.

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