Schweickert/Seemann: Begründete Hoffnung auf den Erhalt des Mühlacker Senders

Als „Rückenwind aus Stuttgart für den Mühlacker Sender“ bezeichnet der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit im Denkmalschutz (Drucksache 16/3868). So stellt Ministerin Hoffmeister-Kraut auf die Anfrage Schweickerts klar, dass für „landeseigene und kommunale Kulturdenkmale eine besondere, über die Pflichten sonstiger Denkmaleigentümer hinausgehende Erhaltungspflicht“ besteht. Dies sei ein wichtiges Zeichen für Mühlacker, aber auch dahingehend, dass sich das Land nicht aus der Verantwortung ziehen will, die es von vielen privaten Eigentümer wie selbstverständlich erwartet.

Der Enzkreisabgeordnete der Freien Demokraten Prof. Dr. Erik Schweickert und die Enzkreisabgeordnete der Grünen Stefanie Seemann zeigten sich zuversichtlich ob der Antworten. Deshalb sind die beiden Abgeordneten hoffnungsfroh, dass es noch zu einer Einigung kommt. „Als Rundfunkanstalt des Landes sollte auch für den SWR die von der Ministerin hervorgehobenen besondere denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht gelten“, äußerten sich die beiden Enzkreisabgeordneten gemeinsam. Laut dem Ministerium gilt der gesetzliche Auftrag Kulturdenkmale zu schützen für das Land und „im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“ auch für Gemeinden.

Die Grüne Landtagsabgeordnete Stefanie Seemann weist darauf hin, dass die vom SWR genannten jährlichen Brutto-Unterhaltskosten angesichts des Jahresetats wohl eher der dortigen Portokasse entsprechen dürften. Sie betont, dass das Haushaltsvolumen des Baulast-Trägers SWR keine Rolle bei der Entscheidung über den Erhalt eines Kulturdenkmals spielen sollte. „Für viele Menschen in Mühlacker und der Region ist der Sender ein Identifikationsmerkmal und Sinnbild für Heimat“. So hätten beispielsweise zahlreiche Vereine, Einrichtungen, Veranstaltungen und Produkte das Wort „Sender“ im Namen, erklärt die Abgeordnete, die in ihrer Heimatstadt Mühlacker auch Stadträtin ist. Sie appelliert an die Verantwortlichen beim SWR, die Gesprächsangebote des Fördervereins „Sender Mühlacker“ nicht länger abzulehnen. Ferner forderte Seemann das Wirtschaftsministerium auf, eine weitere Klärung herbeizuführen. Denn in der Antwort schreibt Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut: „Wie die denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht bei anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Denkmaleigentümer ausgestaltet ist, ist rechtlich bislang nicht abschließend geklärt“.

Hintergrundinformation zum Absatz Seemann: Die vom SWR für das langjährige Mittel genannten Jahresbruttounterhaltungskosten sollen im mittleren bis oberen 5-stelligen Eurobereich liegen. Das Haushaltsvolumen des SWR für das laufende Jahr 2018 hingegen beträgt laut PM des SWR ca. 1,425 Milliarden Euro.

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