Schweickert vermutet Schock im Landratsamt durch neuen Kooperationserlass
Mit einiger Verwunderung reagiert der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert auf die Erklärung des zuständigen Dezernenten im Landratsamt des Enzkreises Holger Nickel, der neue Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung lasse noch einige Fragen offen, die mit den Fachaufsichten zu klären seien. „Nachdem es nun jahrelang gute Praxis der hiesigen Straßenverkehrsbehörde war, einen Großteil der kommunalen Wünsche nach mehr Lärmschutz abzulehnen, ist der Schock über die verschärften Vorgaben des neuen Kooperationserlasses offenbar groß. Wenn die Abwägung des Landratsamts jahrelang in den allermeisten Fällen zuungunsten der Anwohnerinnen und Anwohner getroffen wird, muss man sich nicht wundern, wenn plötzlich gegenteilige Ansagen von oben kommen. Letztlich geht es auch gar nicht um die flächendeckende Einführung von Tempo 30, sondern darum Geschwindigkeitsbeschränkungen dort einzuführen, wo sie Sinn machen. Das betrifft dann nicht nur Schulen und Kindergärten, sondern insbesondere auch stark befahrene Straßenabschnitte. Hätte das Landratsamt schon in der Vergangenheit mehr Entgegenkommen gezeigt, müsste es weder so drastische Auswirkungen fürchten, noch wären die Rufe nach besserem Lärmschutz jetzt so laut“, macht Schweickert seine Sicht der Dinge klar.
Der Liberale hatte bereits in der Vergangenheit immer wieder die Forderung an die Straßenverkehrsbehörde des Enzkreis gerichtet, stärker auf die Wünsche der vor Ort von Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einzugehen. Erst in der vergangenen Woche hatte er sich im Nachgang der Fragestunde des Landtags erfreut gezeigt, dass der neue Erlass eine nochmalige Überprüfung des freiwilligen Lärmaktionsplans der Gemeinde Ölbronn-Dürrn ermöglicht und die Hoffnung geäußert, dass nun auch weitere Gemeinden im Enzkreis Verbesserungen beim Lärmschutz erreichen könnten. Die Mitteilung des Landratsamts sei allerdings ein erneutes Zeichen, dass es bisher kein Umdenken in der Kreisbehörde gebe. „Statt zu akzeptieren, dass man in Sachen Lärmschutz mehr tun muss, versucht das Landratsamt nun mit allen Mitteln die Bestimmungen des neuen Erlasses aufzuweichen und spricht gar davon, dass man andernfalls jeglichen Ermessensspielraum verliert. Dem kann ich nur entgegen, dass der Ermessensspielraum, den man dort gesehen hat, schon bisher nur sehr klein war, allerdings entgegen der Wünsche der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner“, findet der Enzkreisabgeordnete weiter klare Worte.
Der Liberale nimmt die Aussagen Nickels zudem zum Anlass noch einmal eine Anfrage an die Landesregierung zu richten und um deren Einschätzung zu bitten. Er will insbesondere in Erfahrung bringen, wo durch den neuen Kooperationserlass Änderungen zu erwarten sind und wie sich dieser nach Ansicht des zuständigen Verkehrsministeriums auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen auswirken wird. Eine wichtige Frage sei auch, ob Kommunen noch einmal eine Prüfung bestehender Lärmaktionspläne verlangen könnten. „Ich bin gespannt, auf die Einschätzung des Verkehrsministeriums, insbesondere was die Aussagen Herrn Nickels angeht. Wenn das Landratsamt zum Einlenken bewegt wird, stehen die Chancen auf einen verbesserten Lärmschutz im Enzkreis jedoch besser denn je“, so Schweickert.