Schweickert widerspricht Darstellung des Regierungspräsidiums zu Kostensteigerungen bei Trassenabsenkung – Planfeststellungsbeschluss spricht von „geringfügigen“ bzw. „nicht aus-schlaggebenden Mehrkosten“ und nicht von zusätzlichen 65 Mio. €

Schweickert wörtlich: „Bei diesen exorbitanten Kostensteigerungen müssen Alternativen wie der lange Tunnel auch noch einmal unter Kostengesichtspunkten abgewogen werden“

Über einen wichtigen Teil der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Erklärung der Kostensteigerungen beim Ausbau der A 8 ärgert sich der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert massiv. Dort heißt es: „So wurde bereits im Planfeststellungsbeschluss festgehalten, dass die aus Gründen des Lärmschutzes […], kurz vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Trassenabsenkungen, die Kosten deutlich erhöhen würden. Diese liegen nun bei rund 65 Millionen Euro.“ „Diese Behauptung kann so nicht stehen bleiben“, führt Schweickert aus und widerspricht so der Erklärung dafür, dass die „Trassenabsenkungen“ nun 65 Millionen Euro der insgesamt 190 Millionen Euro teuren Mehrkosten beim Ausbau der Enztalquerung ausmachen sollen.

„Faktisch wurde im Planfeststellungsbeschluss festgehalten, dass die tatsächliche Trassenabsenkung um maximal 3,5 m in der Kieselbronner Kurve für wenig Geld zu haben sei“, erklärt Schweickert. So ist im Planfeststellungsbeschluss vom November 2014 auf Seite 124 explizit zu lesen, dass „die Gradientenabsenkung auf 5% [am Karlsruher Hang] […] mit geringfügigen Mehrkosten verbunden“ wäre. Dafür könne „mit relativ wenigen finanziellen Mitteln ein Vollschutz der Gebäude in Kieselbronn erreicht werden“.

Und auch beim zweiten Teil der Begründung für den zusätzlichen Kostenblock von 65 Millionen Euro in Form der Nicht-Höherlegung am Stuttgarter Hang sei nicht nur ihm gegenüber seitens des Regierungspräsidiums immer nur die Rede von Mehrkosten von rund einer Million Euro gewesen. Dies passe auch zu den Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 123, wo es heißt: Die Kosten sind „im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts […] nicht ausschlaggebend“ und dort mit 300.000 € angegeben. Was auch logisch sei, da es dort auch gar nicht zu einer Änderung der bisherigen Trasse kommt, wie Schweickert noch einmal hervorhebt.

Schweickert fordert deshalb, dass das Regierungspräsidium vor dem Gespräch mit dem Bund noch einmal prüft, ob eine lange Einhausung nicht doch die bessere und jetzt kostengünstigere Variante sei. Denn als man sich 2014 für die kurze Einhausung von 380 m, statt der ebenfalls erwogenen längeren Variante von 795 m entschieden hatte, waren sich alle Beteiligten einig, dass diese die beste Variante darstellen würde. „Die lange Einhausung wurde damals ausschließlich aufgrund der Mehrkosten abgelehnt, die angeblich nicht im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen standen“, erklärt er mit Hinweis auf S. 109 des Planfeststellungsbeschlusses. „Und jetzt argumentiert man von Seiten des Regierungspräsidiums plötzlich mit dem unerwartet schwierigen Baufeld, das aber schon von Beginn an bekannt war, und stellt fest, dass der Bau von bis zu 13 m hohen Lärmschutzwällen und -wänden komplizierter als gedacht ist. Vor diesem Hintergrund könnte eine lange Einhausung auch unter Kostengesichtspunkten die bessere Lösung darstellen“, so Schweickert abschließend.

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