Schweickert zeigt sich äußerst irritiert über widersprüchliche Aussagen aus dem CDU/CSU-geführten Bundesverkehrsministerium zum Thema Ortstafeln
Nachdem er sich schon seit vielen Jahren aufgrund vermehrter Beschwerden im Enzkreis, so zum Beispiel in Eisingen oder Iptingen, mit Fragen nach Lärm- und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Ortseingänge beschäftigt, hatte sich der Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert zum Thema des Standorts von Ortstafeln Unterstützung durch seinen FDP-Kollegen im Deutschen Bundestag Dr. Christian Jung geholt. Dieser hat daraufhin im Rahmen einer schriftlichen Frage (BT-Drucksache 19/22089, Frage 107) an die Bundesregierung in Erfahrung bringen wollen, wie diese die geltenden Regelungen zum Standort der Ortstafeln bewertet und wo sie gegebenenfalls Änderungsbedarf zur Lösung des Problems sieht. Schweickert selbst hatte die Frage zuvor auch an das grün-geführte Landesverkehrsministerium gerichtet, welches in seiner Antwort an den Enzkreisabgeordneten mit scharfer Kritik am geltenden Recht auf den Bund verwiesen hatte. Das Land sei an die Rechtslage des Bundes gebunden, das Straßenverkehrsrecht jedoch eine „gleichzeitig kleinteilig regulierte und dennoch den Zielen von Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Klimaschutz nicht gerecht werdende Rechtsmaterie“, so das Ministerium.
In der Antwort auf die schriftliche Frage Jungs schreibt nun der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Steffen Bilger (CDU) „eine Änderung bestehender Normen [sei] nicht angezeigt“. Die Landesbehörden seien zuständig und würden auf Basis der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften „im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenheiten vor Ort“ entscheiden. Damit macht Bilger klar, dass er der Meinung des Stuttgarter Ministeriums widerspricht.
Über diese klare Absage an mögliche Änderungen der Rechtslage zeigt sich Schweickert jedoch äußerst irritiert, da eben jener Steffen Bilger sich nach einem von der CDU organisierten Ortstermin in Iptingen mit den Worten „Die Straßenverkehrsordnung kann man ändern“ zitieren ließ. Auch weitere CDU-Vertreter hatten dort laut Medienberichten Kritik an den geltenden Regelungen geübt und beispielsweise Unklarheiten in der Straßenverkehrsordnung moniert und entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten auf der bundespolitischen Ebene gesehen.
„Ich freue mich zwar, dass die hiesige CDU nun auch endlich einmal aufgewacht ist und erkannt hat, dass es im Enzkreis vielfach zu Problemen im Bereich der Ortseingänge kommt. Ich würde mir aber wünschen, dass man die Leute nicht an der Nase herumführt, indem man ihnen bei pressewirksamen Vor-Ort-Terminen erst Hoffnung auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht, diese dann aber nur wenige Tage später von denselben Personen wieder abgelehnt wird, wenn die Frage dann einmal von offizieller Seite auf dem eigenen Schreibtisch landet. Das ist schlechter Stil und löst völlig zurecht Verärgerung bei den Betroffenen aus“, so Schweickert. Man solle derartige Spielchen doch besser lassen und lieber sofort Klartext reden, wenn man andere Lösungsvorschläge favorisiere. Es sei wirklich zu bedauern, dass Herr Bilger offenbar nur für ein paar schöne Fotos nach Iptingen gekommen sei.
Trotz der jetzigen Absage sei bei besagtem Ortstermin in Iptingen ja offensichtlich deutlich geworden, dass gerade die Regelungen zum Standort der Ortstafeln häufig problematisch und für die Anwohner unverständlich seien. „Wenn bei der CDU doch die Auffassung herrscht, dass alle notwendigen Möglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene gegeben sind, sollte man auch offensiv bei der regierenden Landes-CDU Lösungen einfordern“, fordert der Enzkreisabgeordnete im Hinblick darauf, dass es auf Grund seines Nachhakens eben die grün-schwarze Landesregierung war, die den Ball auf die bundespolitische Ebene ins CDU/CSU-geführte Bundesverkehrsministerium gespielt hatte. „Die CDU ist sowohl im Bund als auch im Land in der Regierung. Ein solch internes Ping-Pong-Spiel über die Frage der Zuständigkeiten bringt uns nicht weiter und muss für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie Hohn klingen. Insbesondere wenn vor Ort sehnsüchtig auf die versprochenen Lösungen gewartet wird.“, so Schweickert, „Die CDU muss sich jetzt schon entscheiden: Will sie auf Bundes- oder Landesebene auf eine Lösung hinarbeiten, wo sie jeweils Regierungsverantwortung trägt?“
Der Liberale betont, dass er auch für Lösungen abseits einer Änderung der Straßenverkehrsordnung offen sei. Er selbst hatte schon vorgeschlagen, dass z.B. aufgrund der Bushaltestelle am Iptinger Ortseingang Tempo 50 eingeführt werden solle, sei dabei jedoch auf Ablehnung durch die Behördenvertreter des Landkreises und der Landesregierung gestoßen. „Wenn man jetzt noch weitere Lösungsvorschläge auf den Tisch bringt, bin ich gerne bereit mich parteiübergreifend für eine Lösung einzusetzen“, zeigt sich Schweickert grundsätzlich kompromissbereit. Eine Lösung müsse jedoch nachhaltig sein und den Menschen etwas bringen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM THEMA ORTSTAFELN:
Schon zu Beginn des Jahres 2020 hatte Schweickert eine kleine Anfrage (Drucksache 16/7558) an die Landesregierung gerichtet, um die Regelungen zur Aufstellung von Ortstafeln zu erfragen. Demnach sind die „Verkehrszeichen 310 und 311 StVO „Ortstafel“ […] ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner bebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für die ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Eine parallele Bebauung zu einer Straße des überörtlichen Verkehrs kann nur dann in den innerörtlichen Bereich der Ortstafel einbezogen werden, wenn Grundstücke zu dieser Straße hin erschlossen werden. Eine rückwärtige Erschließung der Bebauung über eine andere Straße führt grundsätzlich dazu, dass die Ortstafel diesen Bereich der Straße des überörtlichen Verkehrs nicht umfassen soll. Eine Versetzung der Ortstafel vor die geschlossene Bebauung allein zum Zweck einer Geschwindigkeitsreduzierung widerspricht der geltenden Rechtslage“, so die Landesregierung. Diese hatte in ihrer Antwort jedoch nicht ausgeschlossen, dass es aufgrund „der jeweiligen Gefahrenlage oder Verkehrssituation erforderlich sein“ könne, bestimmte Gefahr- oder Vorschriftzeichen anzuordnen. Auch eine mögliche Beschränkung der außerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h sei möglich, wenn eine Gefahrenlage bestehe, „die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt“.
Schweickert hatte schon daraufhin vorgeschlagen, die Höchstgeschwindigkeit am Iptinger Ortseingang aus Richtung Serres aufgrund der dortigen Bushaltestelle auf 50 km/h zu begrenzen, stieß damit jedoch bei einer Sonderverkehrsschau am 15. Juli 2020, an der auch Vertreter des Landratsamtes teilnahmen, auf Ablehnung. Die geltenden Regelungen in der Straßenverkehrsordnung ließen dies nicht zu, da dort schon Tempo 70 gelte. Es bestehe aber grundsätzlich der Wunsch etwas machen zu können, beispielsweise indem eine Versetzung der Ortstafel ermöglicht werde, so die Behördenvertreter.
Der Enzkreisabgeordnete wandte sich im Ergebnis dessen schließlich an Landesverkehrsminister Winfried Hermann, um dessen Position zur Problematik zu erfragen und eine Bundesratsinitiative des Landes anzuregen. Das Ministerium äußerte zwar Verständnis für das Anliegen und befand, dass eine Versetzung Sinn ergeben würde, verwies für eine entsprechende Initiative jedoch in einem Schreiben vom 19. August mit scharfer Kritik an der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung auf die Bundesebene (siehe oben).