Umfangreiches Strafregister zeigt Handlungsbedarf bei Abschiebungen von Problemflüchtlingen

Gambier aus Öschelbronn nur wegen fehlender Ausreisedokumente geduldet

„Es ist kaum zu erklären, dass es nicht möglich sein soll, den gambischen Unruhestifter aus der Öschelbronner Flüchtlingsunterkunft abzuschieben“, zeigt sich der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert entsetzt angesichts des umfangreichen Strafregisters und diverser Verurteilungen des gambischen Flüchtlings, der vor einigen Wochen aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls in seiner Unterkunft festgenommen wurde und die Nachbarschaft zuvor monatelang in Atem gehalten hatte. Insgesamt 38 Ereignisse konnten diesem seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2013 zugewiesen werden, wie das nach Ministerium für Justiz und Migration auf eine Anfrage des Enzkreisabgeordneten (Drucksache 17/371) mitteilte. Darunter sind unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrere Diebstähle, aber auch Köperverletzungsdelikte. Mehrfach wurde der Gambier in Gewahrsam genommen. Wurde im Jahr 2015 zunächst noch ein Jugendarrest als Freizeitarrest angeordnet, verbüßt der Gambier nun derzeit eine siebenmonatige Freiheitsstrafe in der JVA Heimsheim. „Zieht man in Betracht, dass die Ordnungsstörungen aufgrund von Speicherfristen erst ab August 2020 angegeben werden konnten und der Aufenthaltsort des Gambiers zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem 12. September 2019 unbekannt ist, lässt sich erahnen, dass die Liste in Wahrheit noch länger sein dürfte. Der Begriff ‚Problemflüchtling‘ ist hier wohl mehr als angebracht“, erklärt Schweickert.

Auf Unverständnis trifft beim Liberalen insbesondere, dass der Gambier bereits „vollziehbar ausreisepflichtig“ ist und derzeit nur aufgrund fehlender Ausreisedokumente im Bundesgebiet geduldet wird. „Wie soll man all denjenigen, die in der Vergangenheit unter dem Verhalten des Gambiers gelitten haben, aber auch den vielen gut integrierten Flüchtlingen, die in der Vergangenheit trotz vorhandener Arbeits- oder Ausbildungsplätzen abgeschoben wurden, erklären, dass ein nachweisbarer Straftäter insbesondere deshalb noch in Deutschland bleiben kann, weil er selbst nicht an der Beschaffung von Heimreisedokumenten mitwirkt?“, so Schweickert. Wieder einmal bestätige sich der Eindruck, dass man sich von Seiten des Landes den Luxus leiste die falschen Flüchtlinge abzuschieben. Angesichts der umfangreichen Vorgeschichte, inklusive eines vorherigen Haftaufenthalts im Jahr 2019, könne man leider jetzt schon annehmen, dass der Gambier nach dem Ende seiner derzeitigen Haft Ende Januar 2022 nahtlos da weitermachen werde, wo er aufgehört habe. „Und das kann nicht sein, wenn selbst die mit dem Fall befassten Flüchtlingssozialarbeiter zu dem Ergebnis kommen, dass weitere Maßnahmen und Beratungen zur Eingliederung nicht zielführend sind“, stellt der Enzkreisabgeordnete klar.

Bereits vor zwei Wochen habe die FDP/DVP-Landtagsfraktion deshalb auch mit Bezug zum Öschelbronner Flüchtling einen Antrag (Drucksache 17/530) eingereicht, um Abschiebungen nach Gambia im Landtag zu thematisieren. Ziel sei eine Evaluation aller Möglichkeiten zur Realisierung von Abschiebungen von Straftätern in das westafrikanische Land. „Die Landesregierung muss gerade in solch schweren Fällen dafür Sorge tragen, dass Abschiebungen möglich sind, denn gerade diese Fälle sorgen für großen Unmut in der Bevölkerung und schaden durch ihr Verhalten auch den vielen gut integrierten Flüchtlingen“, erklärt Schweickert. Er werde deshalb in engem Kontakt mit dem zuständigen Ministerium bleiben und sich beim „Stab für gefährliche Ausländer“ dafür einsetzen, dass dem Strafregister des Gambiers keine weiteren Einträge mehr hinzugefügt werden müssen.