Gesetzgebungsverfahren: Gesetz zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg
103. Sitzung vom 13. November 2019
TOP 4 Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP – Gesetz zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg
Mit unserem Gesetz zum Bürokratieabbau wollen wir die Unternehmen in Baden-Württemberg entlasten. Dazu wollen wir das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sowie das Bildungszeitgesetz (BzG BW) aufheben.
Meinen Redebeitrag zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP – Gesetz zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg können Sie sich hier anschauen oder alternativ im Plenarprotokoll, S. 6339f. nachlesen.
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